Nach der Fachkräftesäule (November 2023) und der Erfahrungssäule (März 2024) folgt am 1. Juni 2024 die Potenzialsäule. Sie soll die Arbeitssuche für Fachkräfte in Deutschland. Mehr über Säule 1 und Säule 2 finden Sie in unserem Artikel "Fachkräfteeinwanderung - aktueller Stand und Ausblick".

Was ist die Potenzialsäule?

Kern der Potenzialsäule ist die Einführung einer Chancenkarte (§ 20a AufenthG) zur Arbeitssuche. 

Diese Chancenkarte ist ein neuer, eigenständiger Aufenthaltstitel, mit dem Personen aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland einreisen können. 

Für wen ist die Chancenkarte gedacht?

Die Chancenkarte richtet sich an Menschen, die bislang noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben. 

Sie soll der Arbeitsplatzsuche beziehungsweise der Durchführung von Anerkennungsmaßnahmen ausländischer Berufsqualifikationen dienen. Zudem soll sie die Möglichkeiten verbessern, Kontakte zu deutschen Arbeitgebern zu knüpfen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

Es gibt 2 Möglichkeiten:

Drittstaatsangehörige erfüllen die Voraussetzungen einer Fachkraft (eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss).

Erfüllen Drittstaatsangehörige die Voraussetzungen einer Fachkraft nicht, müssen sie eines der folgenden Kriterien erfüllen: 

  • Sie besitzen einen ausländischen Hochschulabschluss. 
  • Sie haben einen sonstigen, staatlich anerkannten Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer.
  • Sie können einen von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilten Berufsabschluss nachweisen.

Was für alle gilt: Grundvoraussetzungen sind Deutschkenntnisse auf dem Level A1 oder Englischkenntnisse auf dem Level B2. Der Lebensunterhalt muss gesichert sein. Innerhalb des Visumverfahrens muss dies in Form eines Sperrkontos (grundsätzlich mindestens 1.027 EUR netto pro Monat) oder einer Verpflichtungserklärung nachgewiesen werden.

Wie geht es weiter? 

Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen Anwärter:innen mindestens 6 Punkte auf einer Skala erreichen. Das Punktesystem ist nur bei Option 2 relevant.

Die Punkte werden über Kriterien wie Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland, Alter und Deutschlandbezug sowie das Potenzial der mitziehenden Lebens- oder Ehepartner:innen gesammelt. 

Sie wollen mehr Details? 

Wie die Verteilung funktioniert, erklärt das Portal Chancenkarte Deutschland.

Was ermöglicht die Karte?

Wer die Chancenkarte hat, darf:

  • nach Deutschland einreisen
  • bis zu 2 Wochen Probearbeit absolvieren
  • eine Nebenbeschäftigung mit 20 Stunden ausüben
  • mehrere Probearbeitsverhältnisse eingehen und verschiedene Nebenbeschäftigungen ausüben

Wichtig bei der Probebeschäftigung: Sie muss entweder qualifiziert sein, auf eine Ausbildung abzielen (das Höchstalter zur Einreise für eine Ausbildungsplatzsuche wird zum 1. Juni von aktuell 25 auf 35 Jahre erhöht) oder in eine Maßnahme zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation eingebunden sein.

Weitere Details finden Sie im Portal "Anerkennung in Deutschland" der Bundesregierung.

Wie lange gilt die Karte?

Im ersten Schritt wird die Chancenkarte ("Such-Chancenkarte") für maximal ein Jahr ausgestellt. 

Wer dann ein verbindliches Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung oder einen Arbeitsvertrag vorweisen kann, kann seinen Aufenthalt mit der Folge-Chancenkarte um weitere 2 Jahre verlängern. 

Wie wird die Karte beantragt?

Die Chancenkarte wird bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland (z. B. bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat) beantragt. 

Wer sich bereits in Deutschland aufhält, stellt den Antrag einfach bei der zuständigen Ausländerbehörde vor Ort.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie im Ausland rekrutieren sollen?  

Machen Sie doch den Test: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet auf dem Portal "Make it in Germany" einen praktischen Quick-Check für Arbeitgeber.

Grundsätzliches

Infos zur Blauen Karte EU finden Sie in unserem Artikel "Reform der Blauen Karte EU - mehr Fachkräfte und niedrigeres Mindesteinkommen".

Mehr Infos zum Thema lohnsteuerrechtliche Folgen für ausländische Fachkräfte finden Sie in TK-Lex .