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Die Westbalkanregelung nach § 26 Abs. 2 BeschV  (Beschäftigungsverordnung) ermöglicht Unternehmen in Deutschland einen erleichterten und schnelleren Zugang zu qualifizierten Fachkräften aus den 6 Westbalkanstaaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien

Wie viele Arbeitskräfte dürfen pro Jahr nach Deutschland kommen?

Seit Juni 2024 dürfen bis zu 50.000 Arbeitskräfte pro Jahr über die Westbalkanregelung nach Deutschland einwandern (vorher 25.000). 

Wichtig: Diese Möglichkeit steht allen offen, die in nicht-reglementierten Berufen arbeiten wollen, unabhängig von deren formalen Qualifikationen. Dabei ist die Aufenthaltserlaubnis immer befristet. 

Das Ziel: den Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften in Deutschland zu decken und gleichzeitig die Integration der Zugewanderten zu fördern.

Und was ist Fachkräften aus reglementierten Berufen?

Fachkräfte aus reglementierten Berufen, wie Ärztinnen und Ärzte, brauchen weiterhin eine Anerkennung ihrer Qualifikation.

Lesen Sie dazu auch unseren Artikel zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG). 

Die Regelung gilt außerdem nicht für Leiharbeitnehmer:innen.

Voraussetzungen für die Einreise nach Deutschland

  • Verbindliches Arbeitsplatzangebot eines Arbeitgebers aus Deutschland.
  • Potenzielle Beschäftigte dürfen in den letzten 24 Monaten vor der Visumsbeantragung keine Leistungen nach dem deutschen Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben.
  • Erfüllung aller visumrelevanten Anforderungen der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland (z. B. Deutsche Botschaft in Pristina, Belgrad, Skopje, Sarajevo, Podgorica oder Tirana). Unter anderem muss das Arbeitsentgelt den Lebensunterhalt decken.
  • Für die freie Stelle darf es keine Bewerber:innen geben, die Vorrang haben. Dazu gehören arbeitssuchende Deutsche oder EU-Bürger:innen. Lohn- und die Arbeitsbedingungen müssen fair und vergleichbar mit deutschen Standards sein.

Besonderheit für Beschäftigte über 45

Beschäftigte, die ihre erste Zustimmung von der BA erhalten haben und über 45 Jahre alt sind, müssen folgendes erfüllen:

  • Sie haben ein Bruttojahresgehalt von mindestens 53.130 Euro (aktuell mindestens 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung).
  • Sie können eine angemessene Altersversorgung nachweisen.

Tipp: Sie können einen Arbeitsvertrag unter Vorbehalt ausstellen. Das heißt: Der Vertrag kommt nur unter der Voraussetzung zustande, dass das Visum erteilt wird.  

Ablauf: Visum per Losverfahren

Für die Beantragung des Nationalen Visums im Westbalkan-Land gilt ab 2025: Termine werden per Losverfahren über die jeweilige deutsche Auslandsvertretung vergeben, z. B. in Tirana, Belgrad, Pristina, Skopje, Podgorica oder Sarajevo. 
Interessierte können sich in der ersten Monatshälfte auf der Website der deutschen Botschaft in ihrem Herkunftsland registrieren. 

Wer keinen Termin erhält, kann sich im nächsten Registrierungszeitraum erneut bewerben.

Weitere Infos zur Antragstellung und zum Losverfahren finden Sie auf der Website der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Eine Übersicht finden Sie beim Auswärtigen Amt.

Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit 

Um das Visum zu erhalten, muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) zustimmen, nachdem die deutsche Botschaft alle Antragsunterlagen geprüft hat. 

Die Prüfung der BA, ob inländische oder EU-Arbeitskräfte verfügbar sind (Vorrangprüfung), ist seit dem 3. November 2023 ausgesetzt. Ob und wann sie wieder aufgenommen wird, ist bisher nicht bekannt.

Ein Visum kann dann erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit im Einzelfall zustimmt. Sie als Arbeitgeber müssen hier nicht selbst aktiv werden.

Tipp: Schnelle Einreise mit Vorabzustimmung 

Mit einer Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) kann das Visum-verfahren deutlich beschleunigt werden - ideal, wenn Sie gezielt Arbeitskräfte aus dem Westbalkan rekrutieren möchten. 
Damit erhalten ausländische Bewerber:innen schnell einen festen Termin bei der deutschen Botschaft und das Losverfahren entfällt. 

Vorteil: Das beschleunigte Visumverfahren gibt Ihnen Planungssicherheit, da Sie frühzeitig informiert werden, ob eine geplante Beschäftigung den Anforderungen entspricht. 

Nachdem Sie die Zustimmung der BA erhalten haben, kann die Arbeitskraft einen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung vereinbaren und das Visum unter Vorlage der Vorabzustimmung beantragen. Damit entfällt auch das Losverfahren.

Wichtige Ausnahme

Die Vorabzustimmung gilt nicht bei Verlängerungen bereits bestehender Aufenthaltstitel (z. B. für in Deutschland lebende Personen). Dafür ist die Ausländerbehörde zuständig.

Alternative: Einreise über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit Berufsanerkennung 

Wenn Sie z. B. Fachkräfte aus reglementierten Berufen suchen, ist der Weg über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz möglicherweise schneller und einfacher - vorausgesetzt, der Berufsabschluss wird in Deutschland Berufsanerkennungsverfahren anerkannt.

Auch wenn die Fachkraft dafür das Berufsanerkennungsverfahren durchlaufen muss: Dafür entfallen das Losverfahren an den Botschaften und die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit.

Weitere Infos

Aktuelle Details und Voraussetzungen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit sowie den Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen im jeweiligen Land.