Beantragen Sie für Grenzgänger:innen eine Ausnahmevereinbarung für die Arbeit im Home-Office, dann gilt Ihr Antrag maximal für 3 Jahre. Vorausgesetzt: Ihre Beschäftigten haben in diesem Zeitraum in Deutschland durchgehend Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.
Weitere Details
Wo finde ich den Antrag für eine Ausnahmevereinbarung?
Der Firmensitz ist in Deutschland und für den Einsatz im angrenzenden Wohnstaat soll deutsches SV-Recht gelten? Dann stellen Sie bei der DVKA Ihren Antrag für eine Ausnahmevereinbarung.
Weitere Infos
- Ausführliche Infos zur Ausnahmevereinbarung und dem Antrag haben wir in unserem Artikel für Sie zusammengefasst.
- Weitere Infos zum anwendbaren Sozialversicherungsrecht finden Sie in den FAQ auf der Seite der DVKA.
Hintergrundwissen
Seit dem 1. Juli 2023 gibt es ein neues multilaterale Rahmenübereinkommen für die Arbeit im Home-Office im Ausland.
Für Grenzgänger:innen bedeutet das: Sie können bis zu 49,99 Prozent ihrer Arbeitszeit als Tele-Arbeit im Wohnsitzland leisten, ohne dass sich ihr Sozialversicherungsrecht vom Beschäftigungsland zum Wohnsitzland ändert.