In Deutschland beschäftigte Grenzgänger:innen sind in der Regel auch in Deutschland versicherungspflichtig. Reisen sie geschäftlich in ein anderes Land in der EU, dem EWR oder in die Schweiz? Dann brauchen sie eine A1-Bescheinigung.
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Was gilt bei Home-Office?
Arbeiten Grenzgänger:innen weniger als 50 Prozent im Home-Office in ihrem Wohnland, können sie weiterhin im Beschäftigungsland versicherungspflichtig bleiben.
Arbeiten sie aber mehr als 25 Prozent und weniger als 50 Prozent im Home-Office? Dann brauchen sie eine A1-Bescheinigung.
Aktuelle Infos zum A1-Antrag
Bisher war für das A1-Verfahren ein Antrag in Papierform oder als PDF notwendig. Das elektronische A1-Verfahren wurde jedoch 2025 ausweitet und gilt nun auch für Personen, die in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig sind.
Mehr Infos zum Antrag finden Sie in unserem Artikel Wie beantragen Grenzgänger:innen die A1? .