Reisen in Deutschland beschäftigte Grenzgänger:innen geschäftlich in ein anderes Land in der EU, dem EWR oder in die Schweiz? Dann brauchen sie eine A1-Bescheinigung.
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Tipps für den Antrag
Wie Ihre Mitarbeitenden den Antrag stellen, fassen wir in diesem Artikel zusammen: Wie beantragen Grenzgänger:innen die A1? .
Was gilt bei Home-Office?
Ob eine A1-Bescheinigung ausreicht und wo diese gestellt werden muss, hängt vom Home-Office-Anteil ab.
Grundsätzlich gilt: Arbeiten Grenzgänger:innen weniger als 50 Prozent im Home-Office in ihrem Wohnland, können sie weiterhin im Beschäftigungsland versicherungspflichtig bleiben. Ab 25 Prozent brauchen sie zusätzlich zur A1-Bescheinigung , auch noch eine Ausnahmevereinbarung.
| Home-Office-Anteil | Bescheinigung | Erklärung |
|---|---|---|
| unter 25 Prozent | A1 in Deutschland | Alle Grenzgänger:innen, weniger als 25 Prozent (also nur teilweise) im Home-Office arbeiten, brauchen eine A1-Bescheinigung , um den Sozialversicherungsstatus gegenüber den Behörden nachzuweisen. |
| 25 - 49,99 Prozent | A1 in Deutschland und Ausnahmevereinbarung | Für Beschäftigte, die zwischen 25 und 49,99 Prozent im Home-Office arbeiten, müssen Arbeitgeber, zusätzlich zur A1-Bescheinigung , den Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung bei der DVKA stellen. |
| ab 50 Prozent | A1 im Wohnland | Wer 50 Prozent und mehr im ausländischen Home-Office arbeitet, wechselt in das Sozialversicherungssystem des Wohnlandes. In diesem Fall stellen Sie als Arbeitgeber den Antrag auf eine A1-Bescheinigung bei der zuständigen Stelle im Wohnsitzland. |
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Ausführliche Infos zu den Rechtsgrundlagen und praktische Links finden Sie in unserem Artikel: