Kontakt

2025 wurde das A1-Verfahren für Grenzgänger:innen ausgeweitet: Der Antrag erfolgt jetzt nur noch elektronisch und kann auch von Ihren Grenzgänger:innen selbst angestoßen werden. 

Weitere Details

Bisher war für das A1-Verfahren ein Antrag in Papierform oder als PDF notwendig. Inzwischen erfolgt das Verfahren für Grenzgänger:innen jedoch nur noch elektronisch. Deshalb stellt die DVKA die PDF-Anträge auch nicht mehr bereit.

Seit Januar 2025: neues Formular und neuer Datensatz für Grenzgänger:innen

Seit dem 10. Januar 2025 können Sie im SV-Meldeportal das neue Formular A1-Antrag für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Erwerbstätige nutzen. Für den elektronischen Antrag gibt es den neuen Datensatz "Grenzgänger" als Anlage 5 zu den Gemeinsamen Grundsätzen zu § 106 SGB IV .

Seit Februar 2025: Grenzgänger:innen können die A1-Bescheinigung elektronisch selbst beantragen

Seit dem 1. Februar 2025 können sich Grenzgänger:innen selbst im SV-Meldeportal registrieren und anschließend dort elektronisch für sich eine A1-Bescheinigung beantragen. 

Das A1-Formular finden Ihre Beschäftigten im SV-Meldeportal im Bereich "Formulare" und dann im Punkt "Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1".

Wichtig: Für die Registrierung beim SV-Meldeportal brauchen Ihre Grenzgänger:innen entweder ein ELSTER-Privatzertifikat oder eine BundID. Das ELSTER-Privatzertifikat basiert auf der persönlichen steuerlichen Identifikationsnummer Ihrer Beschäftigten. Dieses Zertifikat können Privatpersonen auch dafür nutzen, um ein BundID-Konto anzulegen.

Mehr Infos zur Registrierung im SV-Meldeportal und zur BundID finden Sie in den FAQ des SV-Meldeportals und auf der Infoseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Erweiterung A1-Verfahren - Übersicht

Diese Datensätze wurden ergänzt bzw. kamen neu zum elektronischen Verfahren dazu:

  • Anlage 3 GG § 106 SGB IV - "Flug und Kabinenbesatzungen" - auf Selbstständige erweiterter Datensatz
  • Anlage 2 GG § 106a SGB IV - "Gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte - ausschließlich ein Arbeitgeber" - auf im Ausland ansässige Arbeitgeber erweiterter Datensatz
  • Anlage 3 GG § 106a SGB IV - "Gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Erwerbstätige" - neuer Datensatz
  • Anlage 4 GG § 106a SGB IV - Antrag "Ausnahmevereinbarung - erwerbstätige Personen und Rentner" - neuer Datensatz