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Erwerbstätige aus der Europäischen Union (EU) genießen Arbeitnehmer-Freizügigkeit in allen Mitgliedstaaten - sie können ohne weitere Voraussetzungen eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. 

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Die Arbeitnehmer-Freizügigkeit gilt nicht nur für EU-Bürger, sondern auch für Erwerbstätige aus den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus der Schweiz. Der EWR besteht aus den Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen und allen EU-Staaten.

Die Arbeitnehmer-Freizügigkeit betrifft auch Studenten und Praktikanten aus den genannten Ländern. Sie benötigen keine gesonderte Arbeitsgenehmigung.