Luxemburg
Das Großherzogtum Luxemburg ist der kleinste EU-Mitgliedsstaat mit dem höchsten Bevölkerungswachstum. Täglich pendeln mehr als 45.000 Deutsche zur Arbeit in das Land.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
A1-Bescheinigung für Grenzgänger:innen
Grenzgänger:innen beantragen die A1 elektronisch - Papier- oder PDF-Anträge sind nicht mehr möglich.
Seit Januar 2025 gelten dazu ergänzende Regelungen. Mehr Infos finden Sie in unserem Artikel Wie beantragen Sie oder Ihre Grenzgänger:innen eine A1-Bescheinigung?
Home-Office für Grenzgänger:innen
Das Rahmenübereinkommen seit 1. Juli 2023 regelt Home-Office-Fälle für Grenzgänger:innen.
Prüfen Sie den Anteil der Arbeitszeit im Wohnland. Bei einem Anteil unter 50 Prozent beantragen Sie zusätzlich zur A1-Bescheinigung eine Ausnahmevereinbarung zur Tele-Arbeit bei der DVKA.
Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel:
TK-Service Ausland
Meldepflicht
Deutsche Arbeitgeber müssen Mitarbeitende vorab beim Luxemburger Gewerbeamt (ITM) anmelden. Registrieren Sie sich dafür auf der Plattform e-Detachement.
Tipp: Mehr Infos zur Meldepflicht finden Sie in den FAQ des Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.