Österreich
Bei Entsendungen nach Österreich müssen Arbeitgeber im Vorfeld Einsätze von Mitarbeitern gemäß der nationalen Regelungen bei den Behörden anmelden. Zur Meldepflicht gehört auch das Vorliegen einer A1-Bescheinigung, insbesondere in der Transport- und Beförderungsbranche.
Sozialversicherung
Entsenden Sie einen Mitarbeiter nach Österreich, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net .
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Österreich".
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung haben wir für Sie im TK-Service Ausland zusammengestellt. Auch Grenzgänger finden in diesem Bereich wichtige Informationen zum Sozialversicherungsrecht.
Eine gesonderte Information zu sozialversicherungsrechtlichen Hinweisen insbesondere für Speditionen und Reiseunternehmen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) an.
Information für Grenzgänger anlässlich der Coronavirus-Pandemie
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) hat Hinweise für Erwerbstätige veröffentlicht, die vorübergehend ganz oder teilweise im grenzüberschreitenden Homeoffice arbeiten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Internetseite der DVKA.
Meldepflicht
Alle Mitarbeiter ausländischer Dienstleister müssen in Österreich bei der Zentralen Koordinierungsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung angemeldet werden. Zudem müssen die Lohnunterlagen jederzeit vorgezeigt werden können. Auf ihrer Webseite stellt die Behörde verschiedene Formulare zur Anmeldung zur Verfügung.