Ab 2024: Unbedenklichkeitsbescheinigungen über das Meldeverfahren
Wenn Arbeitgeber Unbedenklichkeitsbescheinigungen brauchen, können sie diese ab 1. Januar 2024 über das Meldeverfahren erhalten. Unser Überblick.
Ab dem 1. Januar 2024 wird mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz ein elektronisches Antrags- und Ausstellungsverfahren für Unbedenklichkeitsbescheinigungen eingeführt ( § 108b SGB IV ).
Arbeitgeber müssen also ab 2024 Unbedenklichkeitsbescheinigungen über ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder eine Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal bei der jeweiligen Einzugsstelle (in den meisten Fällen ist das die Krankenkasse) beantragen. Diese melden das Ergebnis der Prüfung sofort per Datensatz zurück.
Dieser Datensatz enthält dann entweder die Unbedenklichkeitsbescheinigung oder die Ablehnung.
Wofür brauchen Unternehmen Unbedenklichkeitsbescheinigungen?
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung weisen Arbeitgeber nach, dass sie ihre Beiträge zahlen und somit zuverlässig und leistungsfähig sind. So ein Nachweis ist häufig nötig, wenn sich Unternehmen auf bestimmte Aufträge bewerben.
Was steht in einer Unbedenklichkeitsbescheinigung drin?
Die Einzugsstelle bestätigt in der Unbedenklichkeitsbescheinigung Folgendes:
- Das Unternehmen hat bei der Einzugsstelle ein Arbeitgeberkonto.
- Für wie viele versicherungspflichtige Mitarbeitende aktuell ein Beitrag eingezogen wird.
- Ob der Arbeitgeber seinen Zahlungspflichten ordnungsgemäß nachkommt.
Verschiedene Arten der Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Es gibt zwei Arten von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die über das elektronische Verfahren ausgestellt werden können:
Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung
Damit die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann, muss der Arbeitgeber seine Beitragsnachweis- und -zahlungspflichten bei der Einzugsstelle rechtzeitig und vollständig erfüllt haben - und zwar zum Zeitpunkt der Ausstellung und innerhalb der letzten sechs Monate.
Einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wenn aktuell zwar keine Beitragsrückstände bestehen, aber die Beitragsnachweis- oder -zahlungspflichten in der Vergangenheit unregelmäßig erfüllt wurden, erhält der Arbeitgeber eine einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Praktisch: Abo für Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann über das neue maschinelle Meldeverfahren einmalig oder auch im Abonnentenmodell angefordert werden.
Haben Sie das Abo gewählt, erhalten Sie die Bescheinigungen unaufgefordert regelmäßig in bestimmten Abständen.
Gut zu wissen: Sie können zwischen einer monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Ausstellung wählen. Das Abo läuft dann so lange weiter, bis Sie es per Meldung (mit Wirkung für die Zukunft) widerrufen.
Möchten Sie danach wieder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten? Dann brauchen Sie hierfür nur einen neuen Antrag.
Laufen meine alten Abos im neuen Verfahren weiter?
Nein. Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung bereits abonniert haben, müssen Sie das Abo im elektronischen Verfahren neu beantragen. Es werden keine Daten in das neue System übertragen.
Sie können nicht bis 2024 warten und brauchen jetzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Dann können Sie diese online bei uns anfordern. Sie brauchen dafür Ihre Betriebsnummer und natürlich Ihre Kontaktdaten. Sie können dort außerdem festlegen, ob Sie die Bescheinigung auf Deutsch und/oder auf Englisch benötigen. Sie bekommen die Bescheinigung anschließend per Post an die von Ihnen gewünschte Adresse - auf Wunsch auch in mehrfacher Ausführung.
Online-Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung