Belgien
Wer als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger in Belgien arbeiten möchte, profitiert von der Freizügigkeit als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union. Unabhängig davon können nationale Bestimmungen dazu führen, dass bei Entsendungen nach Belgien im Vorfeld behördliche Anmeldungen erfolgen müssen.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
A1-Bescheinigung für Grenzgänger:innen
Grenzgänger:innen beantragen die A1 elektronisch - Papier- oder PDF-Anträge sind nicht mehr möglich.
Seit Januar 2025 gelten dazu ergänzende Regelungen. Mehr Infos finden Sie in unserem Artikel Wie beantragen Sie oder Ihre Grenzgänger:innen eine A1-Bescheinigung?
Home-Office für Grenzgänger:innen
Das Rahmenübereinkommen seit 1. Juli 2023 regelt Home-Office-Fälle für Grenzgänger:innen.
Prüfen Sie den Anteil der Arbeitszeit im Wohnland. Bei einem Anteil unter 50 Prozent beantragen Sie zusätzlich zur A1-Bescheinigung eine Ausnahmevereinbarung zur Tele-Arbeit bei der DVKA.
Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel:
TK-Service Ausland
Meldepflichten
Deutsche Unternehmen müssen bei vorübergehenden Dienstleistungen in Belgien eine Meldung über das Portal Portal Limosa einreichen.
Gut zu wissen:
Einige Personengruppen sind von der Meldung befreit.
Die belgischen Behörden bieten hilfreiche Infos auf Deutsch: eine ausführliche Ausfüllanleitung und eine Auflistung der notwendigen Dokumente.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.