Dänemark
Dänemark ist als EU-Mitglied und ein wichtiger Geschäfts- und Handelspartner für deutsche Unternehmen. EU-Bürger:innen reisen visumfrei für Aufenthalte von 90 Tagen visumsfrei ein. Bei Entsendungen gelten zentrale Regeln wie A1-Bescheinigung, RUT-Registrierung sowie Vorgaben für Drittstaatsangehörige und Grenzgänger:innen.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
Keine EU-Staatsbürgerschaft
Bei Entsendungen von Drittstaatsangehörigen nach Dänemark, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz stellen Sie einen separaten Antrag beim Sozialversicherungsträger.
Ist die Person bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie den Antrag für Drittstaatsangehörige aus und schicken Sie diesen einfach an uns:
Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 1.2 MB)A1-Bescheinigung für Grenzgänger:innen
Grenzgänger:innen beantragen die A1 elektronisch - Papier- oder PDF-Anträge sind nicht mehr möglich.
Seit Januar 2025 gelten dazu ergänzende Regelungen. Mehr Infos finden Sie in unserem Artikel Wie beantragen Sie oder Ihre Grenzgänger:innen eine A1-Bescheinigung?
Home-Office für Grenzgänger:innen
Das Rahmenübereinkommen seit 1. Juli 2023 regelt Home-Office-Fälle für Grenzgänger:innen.
Prüfen Sie den Anteil der Arbeitszeit im Wohnland. Bei einem Anteil unter 50 Prozent beantragen Sie zusätzlich zur A1-Bescheinigung eine Ausnahmevereinbarung zur Tele-Arbeit bei der DVKA.
Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel:
TK-Service Ausland
Meldepflichten
Registrieren Sie sich vor Arbeitsbeginn über Workplace Denmark als Dienstleister im RUT (Registret for Udenlandske Tjenesteydere) - ansonsten drohen Bußgelder bis 10.000 DKK.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.