Dänemark
Dänemark ist als Nachbarland und EU-Mitglied ein wichtiger Geschäfts- und Handelspartner für zahlreiche deutsche Unternehmen.
Sozialversicherung
Entsenden Sie einen Mitarbeiter nach Dänemark, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 beim zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net .
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung haben wir für Sie in unseren FAQ zusammengestellt.
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Dänemark".
Keine EU-Staatsbürgerschaft
Eine Besonderheit gilt für Entsendungen von Mitarbeitern nach Dänemark, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates haben: Für sie muss ein gesonderter Antrag an den Sozialversicherungsträger gestellt werden. Wenn ein solcher Mitarbeiter bei der Techniker versichert ist, füllen Sie zur Prüfung einfach den Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 1,0 MB) aus und senden diesen an uns. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie in diesen Fällen auch den Fax-Service der Techniker nutzen.
Information für Grenzgänger anlässlich der Coronavirus-Pandemie
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) hat Hinweise für Erwerbstätige veröffentlicht, die vorübergehend ganz oder teilweise im grenzüberschreitenden Homeoffice arbeiten.
Meldepflichten
Dienstleister, die Mitarbeiter nach Dänemark entsenden, erhalten auf der Internetseite "Workplace Denmark" hilfreiche Hinweise. Die Plattform des dänischen Arbeitsministeriums informiert unter anderem über die Registrierung von nicht in Dänemark ansässigen Unternehmen beim "Registret for Udenlandske Tjenesteydere" (Register für ausländische Dienstleister - RUT). Die Meldepflicht gilt allerdings nicht für alle Entsendungen. Eine Übersicht der Ausnahmen hat die Deutsch-Dänische Handelskammer veröffentlicht.
Reise- und Sicherheitshinweise
Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.