Kontakt

Deutschland ist Dänemarks größter und wichtigster Außenhandelspartner - und laut Deutsch-Dänischer Handelskammer (AHK) wachsen die Beziehungen stetig. 

Kein Visum für Entsendungen

Um in Dänemark arbeiten zu können, brauchen deutsche Staatsbürger:innen kein Visum. Sie müssen nur eine Steuerkarte oder eine EU-Freizügigkeitsbescheinigung beantragen. Welchen Antrag Sie stellen müssen, hängt davon ab, wie lange Ihre Beschäftigten in Dänemark arbeiten. 

Kurzaufenthalt - unter 90 Tage

Bei einem Aufenthalt von weniger als 90 Tagen brauchen deutsche Staatsbürger:innen nur eine Steuerkarte, die schnell und unkompliziert beim dänischen Steueramt bestellt werden kann.

Das Antragsformular und weitere Infos zur Steuerkarte finden Sie beim auf der Website der dänischen Steuer- und Zollverwaltung.

Längerer Aufenthalt - mehr als 3 Monate

Wer länger als 3 Monate in Dänemark arbeiten möchte, meldet sich beim International Citizen Service (ICS) an und beantragt dort eine EU-Freizügigkeitsbescheinigung (Registreringsbevis). 

Das ICS ist die Schnittstelle aller zuständigen dänischen Behörden. Auf der Website der Agency for Digital Government finden Sie eine Übersicht und Links zu den insgesamt 6 Standorten

Das Anmeldeverfahren

Diese 3 Dokumente beantragen Sie beim Anmeldeverfahren - in dieser Reihenfolge:

  • EU-Aufenthaltsdokument (Registreringsbevis)
  • CPR-Nummer (persönliche Steuernummer)
  • Steuerkarte

Gut zu wissen

Die Steuerkarte und die persönliche Steuernummer können erst frühestens 4 Wochen vor Arbeitsantritt beantragt werden. Die CPR-Nummer muss nur einmalig erteilt werden. Es wird immer dieselbe persönliche Steuernummer verwendet, wenn sich der oder die Mitarbeitende in Dänemark aufhält.

Sozialversicherung

Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.

Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .

Keine EU-Staatsbürgerschaft

Bei Entsendungen von Drittstaatsangehörigen nach Dänemark, Liechtenstein oder Norwegen stellen Sie einen separaten Antrag beim Sozialversicherungsträger.  

Ist die Person bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie den Antrag für Drittstaatsangehörige aus und schicken Sie diesen einfach an uns:

Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 997 kB)

A1-Bescheinigung für Grenzgänger:innen

Grenzgänger:innen stellen den Antrag auf die Bescheinigung A1 elektronisch. Nicht mehr möglich sind Anträge in Papierform oder als PDF.

Seit Januar 2025 gelten dazu ergänzende Regelungen. Mehr Infos finden Sie in unserem Artikel: 

Wie beantragen Sie oder Ihre Grenzgänger:innen eine A1-Bescheinigung?

Home-Office für Grenzgänger:innen

Das Rahmenübereinkommen seit 1. Juli 2023 regelt Home-Office-Fälle für Grenzgänger:innen. 

Prüfen Sie den Anteil der Arbeitszeit im Wohnland. Bei einem Anteil unter 50 Prozent beantragen Sie zusätzlich zur A1-Bescheinigung eine Ausnahmevereinbarung zur Tele-Arbeit bei der DVKA.

Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel: 

Home-Office im Ausland: Was gilt für die Sozialversicherung?

Meldepflichten

Registrieren Sie sich vor Arbeitsbeginn über Workplace Denmark als Dienstleister im RUT (Registret for Udenlandske Tjenesteydere)  - ansonsten drohen Bußgelder bis 10.000 DKK.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.

Sie möchten mehr über den dänischen Arbeitsmarkt wissen?

Weitere hilfreiche Infos für deutsche Unternehmen und Entsendete finden Sie auf der Website des dänischen Ministeriums für Arbeit.