Dänemark
Dänemark ist als EU-Mitglied und Nachbarland ein bedeutender Geschäfts- und Handelspartner für viele deutsche Unternehmen. Bei der Entsendung von Beschäftigten gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten:
Sozialversicherung
Entsenden Sie Mitarbeitende in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.
Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, müssen Sie als Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der DVKA in den "Länderspezifischen Informationen" zum gewünschten Land.
Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung für Sie zusammengestellt.
Keine EU-Staatsbürgerschaft
Eine Besonderheit gilt für Entsendungen nach Dänemark, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz: Bei Beschäftigten, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates haben, muss ein gesonderter Antrag an den Sozialversicherungsträger gestellt werden. Die zu entsendende Person ist bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie zur Prüfung einfach den Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 1.2 MB) aus und senden diesen an uns. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.
A1-Bescheinigung für Grenzgänger
Bisher war für das A1-Verfahren ein Antrag in Papierform oder als PDF notwendig. Inzwischen erfolgt das Verfahren für Grenzgänger:innen jedoch nur noch elektronisch.
Seit Januar 2025 gibt es hierzu ergänzende Regelungen. Mehr dazu finden Sie in unserer FAQ Wie beantragen Sie oder Ihre Grenzgänger:innen eine A1-Bescheinigung?
Rahmenübereinkommen für Grenzgänger:innen im Home-Office
Seit 1. Juli 2023 gibt es ein neues Rahmenübereinkommen. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel:
Meldepflichten
Dienstleister, die Mitarbeitende nach Dänemark entsenden, erhalten auf der Internetseite "Workplace Denmark" hilfreiche Hinweise. Die Plattform des dänischen Arbeitsministeriums informiert unter anderem über die Registrierung von nicht in Dänemark ansässigen Unternehmen beim "Registret for Udenlandske Tjenesteydere" (Register für ausländische Dienstleister - RUT).
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.