Damit Minijobber nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen, können sie nicht unbegrenzt viele Stunden pro Monat arbeiten. 2023 liegt die maximale monatliche Arbeitszeit bei 43,33 Stunden (520 Euro : 12 Euro Mindestlohn). 2024 steigt die Minijobgrenze auf 538 Euro und der Mindestlohn auf 12,41. Dann liegt die maximale monatliche Arbeitszeit bei 43,35 Stunden.

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Beschäftigen Sie geringfügig entlohnte Mitarbeitende, ist bei Erhöhungen des Mindestlohns gegebenenfalls eine Personalanpassung erforderlich.

Denn durch den Mindeststundenlohn können Minijobber nur eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Monat arbeiten, damit sie Minijobber bleiben. Arbeiten sie mehr, könnten sie die 520-Euro-Grenze (2024: 538 Euro) überschreiten - die Beschäftigung würde damit sozialversicherungspflichtig. 

Rechenbeispiel für 2023 und 2024

Ein Minijobber arbeitet im Jahr 2023 monatlich 43 Stunden. Pro Stunde erhält er den Mindestlohn von 12 Euro Euro. Damit verdient er 516,00 Euro monatlich und liegt unterhalb der Minijobgrenze von 520 Euro für 2023.  

Ab Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde. Der Minijobber möchte seine Arbeitszeit auf 44 Stunden erhöhen. Damit würde er dann 546,04 Euro monatlich verdienen und oberhalb der Minijobgrenze von 538 Euro für 2024 liegen. Ändert der Minijobber die Arbeitszeit nicht, liegt sein Entgelt bei 533,63 Euro und somit unterhalb der Minijobgrenze.

Bei einer weiteren Anpassung des Mindestlohnes müssen Sie die maximale monatliche Arbeitszeit des Minijobbers neu ermitteln.

Dynamische Minijobgrenze seit Oktober 2022

Im Jahr 2022 gab es bereits zwei Anhebungen des Mindestlohns ab 1. Januar und ab 1. Juli. Zum 1. Oktober ist der Mindestlohn weiter auf 12 Euro gestiegen, gleichzeitig wurde die Minijobgrenze auf 520 Euro angehoben. Der Grund dafür ist, dass sich die Minijob-Grenze dann dynamisch am Mindestlohn orientiert. Wenn also der Mindestlohn angehoben wird, steigt die Minijob-Grenze ebenfalls. Diese Dynamik setzt sich 2024 fort.

Auch gelegentliche Überschreitungen der Minijobgrenze wurden seitdem neu geregelt. Weitere Informationen dazu finden Arbeitgeber bei der Minijobzentrale.