Damit Minijobber nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen, können sie nicht unbegrenzt viele Stunden pro Monat arbeiten. 2026 liegt die maximale monatliche Arbeitszeit bei 43,38 Stunden (603 Euro geteilt durch 13,90 Euro Mindestlohn).
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Beschäftigen Sie geringfügig entlohnte Mitarbeitende, ist bei Erhöhungen des Mindestlohns gegebenenfalls eine Personalanpassung erforderlich.
Denn durch den Mindeststundenlohn können Minijobber nur eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Monat arbeiten, damit sie Minijobber bleiben. Arbeiten sie mehr, könnten sie die Verdienstgrenze überschreiten - die Beschäftigung würde damit sozialversicherungspflichtig.
- 2026: Die maximale monatliche Arbeitszeit beträgt 43,38 Stunden (Mindestlohn = 13,90 Euro und Minijobgrenze = 603 Euro)
- 2025: Die maximale monatliche Arbeitszeit beträgt 43,37 Stunden (Mindestlohn = 12,82 Euro und Minijobgrenze = 556 Euro)
Rechenbeispiel für 2025/2026
Ein Minijobber hat im Jahr 2025 bisher monatlich 43 Stunden gearbeitet. Pro Stunde erhält er den Mindestlohn von 12,82 Euro. Damit verdient er 551,26 Euro monatlich und liegt unterhalb der Minijobgrenze 2025 von 556 Euro.
Ab Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Der Minijobber möchte seine Arbeitszeit auf 44 Stunden erhöhen. Damit würde er dann 611,60 Euro monatlich verdienen und oberhalb der Minijobgrenze von 603 Euro für 2026 liegen. Ändert der Minijobber die Arbeitszeit nicht, liegt sein Entgelt bei 597,70 Euro und somit knapp unterhalb der Minijobgrenze.
Bei einer weiteren Anpassung des Mindestlohnes müssen Sie die maximale monatliche Arbeitszeit des Minijobbers neu ermitteln.
Dynamische Minijobgrenze seit Oktober 2022
Seit Oktober 2022 wurde die Verdienstgrenze von Minijobs automatisch an den Mindestlohn verknüpft. Das heißt, wenn der Mindestlohn steigt, steigt auch die Minijobgrenze. So soll verhindert werden, dass Minijobber aufgrund des steigenden Verdienstes immer weniger Stunden arbeiten dürften, um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten.
Auch gelegentliche Überschreitungen der Minijobgrenze wurden seitdem neu geregelt. Weitere Informationen dazu finden Arbeitgeber bei der Minijobzentrale.