Firmenkunden
Kontakt
Startseite Sozialversicherung Minijobs, Übergangsbereich und kurzfristige Beschäftigungen (Saisonarbeit) Mindestlohn Was ist der gesetzliche Mindestlohn und seit wann gibt es ihn?
Was ist der gesetzliche Mindestlohn und seit wann gibt es ihn? Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015. Er ist die unterste Lohngrenze für Arbeitnehmer. Nur wenige Personengruppen sind davon ausgenommen, z. B. Azubis. 2026 liegt er bei 13.90 Euro (brutto) pro Stunde (2025: 12.82 Euro).
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Bis zum 31. Dezember 2017 durften Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in einer gestuften Übergangsphase noch unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,84 Euro pro Stunde liegen. Seit dem 1. Januar 2018 gilt der von der Mindestlohnkommission festgesetzte allgemeine gesetzliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung.Das Mindestlohngesetz  (MiLoG) legt fest, dass eine neutrale Kommission über die zukünftige Höhe des Mindestlohns entscheiden soll. Die Bundesregierung wird sich an der Empfehlung dieser Kommission orientieren.
Übersicht: Mindestlohn seit 2015
ZeitraumMindestlohn(in Euro/Stunde)
202714,60
202613,90
202512,82
202412,41 
01.10.2022 - 31.12.202312,00
01.07. - 30.09.202210,45
01.01. - 30.06.20229,82
01.07. - 31.12.20219,60
01.01. - 30.06.20219,50
20209,35
20199,19
20188,84
20178,84
20168,50
20158,50
Wir nutzen Cookies Privatsphäre-Einstellungen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.