Der Arbeitnehmer erhält von seiner Krankenkasse eine schriftliche Antwort mit dem Ergebnis der individuellen Prüfung. Grundsätzlich endet damit Ihre Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt sie jedoch bestehen.
Weitere Details
In diesem Fall wären nun zwei Meldungen zu erstellen:
- Eine Abmeldung (Beitragsgruppenwechsel - Meldegrund 32), z.B. mit dem Beitragsgruppenschlüssel 1111.
- Eine Anmeldung (Beitragsgruppenwechsel - Meldegrund 12), z.B. mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0110.
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