Ihr Arbeitnehmer erhält von seiner Krankenkasse eine schriftliche Antwort mit dem Ergebnis der individuellen Prüfung. Grundsätzlich endet damit Ihre Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt sie jedoch bestehen.

Weitere Details

In diesem Fall wären nun zwei Meldungen zu erstellen:

  • Eine Abmeldung (Beitragsgruppenwechsel - Meldegrund 32), z.B. mit dem Beitragsgruppenschlüssel 1111.
  • Eine Anmeldung (Beitragsgruppenwechsel - Meldegrund 12), z.B. mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0110.

Mehr zum Thema hauptberufliche Selbstständigkeit finden Sie auch bei TK-Lex.