Ihre Beschäftigten erhalten von ihrer Krankenkasse eine schriftliche Antwort mit dem Ergebnis der individuellen Prüfung. Grundsätzlich endet damit Ihre Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt sie jedoch bestehen.

Weitere Details

In diesem Fall erstellen Sie 2 Meldungen:

  • Abmeldung (Beitragsgruppenwechsel - Meldegrund 32), z. B. mit dem Beitragsgruppenschlüssel 1111.
  • Anmeldung (Beitragsgruppenwechsel - Meldegrund 12), z. B. mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0110.

Mehr zum Thema  hauptberufliche Selbstständigkeit  finden Sie auch bei TK-Lex.