Für die Berechnung der Bestandschutzfälle nutzen Sie den Faktor für den Übergangsbereich (FÜ). 

Weitere Details

Für alle Arbeitnehmer, die vor dem 1. Oktober 2022 zwischen 450,01 Euro und 520 Euro verdient haben und damit im Übergangsbereich lagen, gilt eine vorübergehende Bestandschutzregelung. Der Bestandsschutz hängt damit zusammen, dass die Minijobgrenze zum 1. Oktober 2022 auf 520 Euro hochgesetzt wurde. Denn eigentlich müssten Beschäftigungen zwischen 450,01 Euro und 520 Euro nun als Minijob eingeschätzt werden.

Für Ihre Arbeitnehmer, die unter die Bestandschutzregelung fallen, nutzen Sie zur Beitragsberechnung bis zum 31. Dezember 2023 die verkürzten Formeln sowie den jeweiligen Faktor F für den Übergangsbereich.

Hier sehen Sie die Faktoren für den Übergangsbereich (FÜ) für 2022 und 2023

Faktor Übergangsbereich (FÜ) 01.10.2022 - 31.12.2022

Faktor Übergangsbereich (FÜ) 01.01.2023 - 31.12.2023

0,7509

0,7417

Weitere Infos

Beispiele zur Berechnung finden Sie in TK-Lex und in unserem Beratungsblatt Beschäftigung im Übergangsbereich (PDF, 398 kB)