Für die Berechnung der Bestandschutzfälle bis Ende 2023 nutzen Sie den Faktor für den Übergangsbereich (FÜ). Unten erklären wir, wie Sie vorgehen.

Weitere Details

Seit 1. Januar 2024 gilt der Übergangsbereich von 538,01 Euro bis 2.000 Euro. Die Bestandsschutzregelung ist ausgelaufen.

Wieso gab es eine Bestandsschutzregelung?

Zum 1. Oktober 2022 wurde die Minijobgrenze von 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Damit galten Beschäftigte, die über der alten (450 Euro) und unter der neuen (520 Euro) Minijobgrenze lagen, eigentlich nicht mehr als Beschäftigte im Übergangsbereich, sondern als Minijobber.

Deswegen trat für alle Beschäftigten, die schon vor dem 1. Oktober 2022 zwischen 450,01 Euro und 520 Euro verdient haben, eine Bestandschutzregelung in Kraft. Sie galt bis Ende 2023.

Für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter die Bestandschutzregelung gefallen sind, nutzen Sie zur Beitragsberechnung bis zum 31. Dezember 2023 die verkürzten Formeln sowie den Faktor FÜ für 2022 oder 2023.

Hier sehen Sie die Faktoren für den Übergangsbereich (FÜ) für 2022 und 2023

Zeitraum

Faktor Übergangsbereich (FÜ)

2023

0,7417

01.10.2022 - 31.12.2022

0,7509

Weitere Infos

Beispiele zur Berechnung finden Sie bei TK-Lex in den Übergangsregelungen für den Übergangsbereich bis Ende 2023 und in unserem Beratungsblatt Beschäftigung im Übergangsbereich (PDF, 192 kB)