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Im Rahmen Ihrer Schwangerschaftsvorsorge sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Dabei kann Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt prüfen, wie groß Ihr Kind ist, den ungefähren Entbindungstermin bestimmen und prüfen, ob es vielleicht doch eine doppelte Überraschung wird. Stellt Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt Auffälligkeiten fest, sind weitere Untersuchungen nötig, die dann von der TK übernommen werden.

Ihr Kind im Blick

1. Ultraschalluntersuchung 9. bis 12. SSW: Hier bestätigt Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt Ihre Schwangerschaft und prüft, ob sich der Embryo in Ihrer Gebärmutter eingenistet hat. Schon jetzt ist das schlagende Herz erkennbar und Ihre Gynäkologin oder Ihr Gynäkologe kann die äußere Körperform des Embryos beurteilen. Auch mögliche Geschwister wären jetzt zu sehen. Zudem erfahren Sie, in welcher Schwangerschaftswoche (SSW) Sie sich befinden und wann der voraussichtliche Geburtstermin sein wird.

2. Ultraschalluntersuchung 19. bis 22. SSW: Bei Ihrem zweiten Ultraschall können Sie zwischen zwei Untersuchungen wählen: Bei der Basis-Ultraschalluntersuchung überprüft Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt die altersgerechte Entwicklung Ihres Kindes. Gemessen werden dazu die Größe von Kopf und Bauch, die Länge des Oberschenkelknochens sowie die Fruchtwassermenge. Außerdem wird geprüft, ob Bauchwand und Wirbelsäule geschlossen und Magen sowie Harnblase sichtbar sind. Und auch die Position Ihrer Plazenta (Mutterkuchen) wird betrachtet. Bei der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung kann Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt auch eine ausführliche Begutachtung sämtlicher Organe vornehmen. 

3. Ultraschalluntersuchung 29. bis 32. SSW: Bei der dritten Untersuchung bestimmt Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt, ob sich Ihr Kind altersgerecht entwickelt und wie es in Ihrem Bauch liegt. Außerdem werden erneut die Fruchtwassermenge und die Plazenta geprüft. Hier stehen Bewegung, Herztätigkeit und Wachstum des Kindes im Fokus.

Ergeben sich beim Ultraschall Auffälligkeiten, wird Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt Sie über mögliche diagnostische Methoden aufklären und Ihnen eine passende Untersuchung empfehlen.

Das zeigt der Ultraschall

Ab der fünften Woche bestätigt ein kleiner sichtbarer Punkt in der Gebärmutter Ihre Schwangerschaft . Rund eine Woche später ist schon das schlagende Herz zu sehen. Gemeinsam mit Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt können Sie den Herzschlag Ihres Kindes ansehen und auch anhören. Ab der siebten Woche ist der Embryo klar vom umgebenden Gewebe unterscheidbar. Ab der neunten Woche zeichnen sich bereits Arme und Beine deutlich ab. Etwa ab der Mitte der Schwangerschaft ist auch das Geschlecht Ihres Kindes zu erkennen. Wenn Sie dieses nicht wissen möchten, sagen Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt rechtzeitig Bescheid. Gleiches gilt auch für andere Befunde.

Das ganz besondere Treffen

Schön zu sehen: Ultraschalluntersuchungen sind für viele werdende Mütter und Väter aufregende Termine. Zu Recht! Ihr eigenes Kind auf dem Bildschirm zu sehen, ist ein spannendes Erlebnis. Doch vor allem medizinisch bringt eine Ultraschalluntersuchung viele Vorteile: Mithilfe dieser Technik lassen sich verschiedene Faktoren wie die Lage Ihres Kindes oder die Fruchtwassermenge untersuchen, die für Ihre Schwangerschaft wichtig sind.

Vor jeder Ultraschalluntersuchung wird Ihr sogenannter Fundusstand ertastet. Das ist der Abstand zwischen dem Schambein und dem oberen Rand der Gebärmutter. Am Fundusstand erkennt Ihre Frauenärztin, Ihr Frauenarzt oder Ihre Hebamme , ob die Größe der Gebärmutter in etwa der Schwangerschaftswoche entspricht.

Auch technisch gesehen ist die Ultraschalluntersuchung interessant: Dabei werden Schallwellen von einem Schallkopf in den Körper gesendet. Treffen diese Schallwellen im Körper auf Hindernisse, werden sie zurückgeworfen. Diese sogenannten Echos werden im Computer zu einem Bild verarbeitet - Sie und Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt sehen Ihr Kind im Mutterleib. 

Ohne Ultraschalluntersuchungen durch die Schwangerschaft?

Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt wird Sie vor dem Ultraschall über die Vor- und Nachteile aufklären. Denn zeigt die Untersuchung zum Beispiel ein unklares Ergebnis oder Auffälligkeiten, stehen Sie möglicherweise vor weiteren Entscheidungen. Manche Frauen verzichten daher bewusst auf einen Ultraschall, weil sich für sie ein auffälliges Ergebnis nicht darauf auswirken würde, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen möchten oder nicht. Verzichten Sie auf die Ultraschalluntersuchungen, beeinflusst das weder Ihre weitere Behandlung noch Ihren Versicherungsschutz. Die Entscheidung für oder gegen diese Untersuchungen liegt ganz bei Ihnen. 

Spezielle Ultraschalluntersuchungen

Neben den drei Hauptuntersuchungen gibt es weitere spezielle Ultraschalluntersuchungen, die bei Vorliegen bestimmter Indikationen angeraten werden können:

  • Doppler-Ultraschall: Besteht zum Beispiel der Verdacht, dass Ihr Kind von der Plazenta nicht ausreichend versorgt wird, kann ein sogenannter Doppler-Ultraschall Klarheit bringen. Hierbei wird die Blutströmung in den mütterlichen und kindlichen Gefäßen kontrolliert.
  • Feindiagnostik- oder Organ-Ultraschall: Diese Untersuchung wird bei entsprechender Indikation in der 20. bis 22. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Hier können Fehlbildungen oder Entwicklungsstörungen Ihres Kindes erkennbar werden. Die Untersuchung wird mit einem hochauflösenden Ultraschallgerät in speziellen Praxen oder ambulant im Krankenhaus durchgeführt. 
  • 3D-/4D-Ultraschall: Hier wird ein räumliches Bild Ihres Kindes erstellt. Verläuft die Schwangerschaft normal, ist eine 3D-Sonografie nicht notwendig. Bei Verdacht auf eine Fehlbildung ermöglicht diese Methode durch das dreidimensionale Bild eine bessere Einschätzung des Entwicklungsstands Ihres Kindes. 

Um Ungeborene bestmöglich zu schützen, sind seit dem 1. Januar 2021 nicht notwendige Schallexpositionen gesetzlich untersagt. Liegt jedoch ein begründeter Verdacht vor, durch den eine genauere Kontrolle der Entwicklung Ihres Kindes sinnvoll erscheint, übernimmt die TK auch die Kosten dieser speziellen Untersuchungen .

CTG: wann der Wehenschreiber eingesetzt wird

Mithilfe des CTG, auch Kardiotokografie oder Wehenschreiber genannt, werden der Herzschlag Ihres ungeborenen Kindes sowie Ihre Wehentätigkeit aufgezeichnet. Diese Untersuchung kommt insbesondere im letzten Schwangerschaftsdrittel zum Einsatz. Auch während der Geburt kann sie medizinisch notwendig sein, beispielsweise bei einer drohenden Frühgeburt, Herztonveränderungen Ihres Kindes oder einem Verdacht auf vorzeitig einsetzende Wehen. Beim CTG bekommen Sie einen Gurt mit zwei Sensoren um den Bauch geschnallt. Dabei erzeugt der Kardiotokograf Ultraschallwellen. Ein Sensor zeichnet die Herztöne Ihres Kindes auf (Kardiogramm), der andere Ihre Wehen (Tokogramm).

Anhand der CTG-Ergebnisse kann Ihre Gynäkologin oder Ihr Gynäkologe erkennen, ob es Ihrem Kind gut geht. Außerdem kann überprüft werden, wie der Herzschlag Ihres Kindes auf Ihre Wehentätigkeit reagiert. Um Ihr Ungeborenes zu schützen, darf das CTG seit dem 1. Januar 2021 nur noch in medizinisch begründeten Fällen durchgeführt werden.

Zu viel oder zu wenig?

Durch die gesetzlichen Änderungen zur Anwendung von Ultraschall und CTG sind die entsprechenden Untersuchungen während einer Schwangerschaft ohne besonderen Überwachungsbedarf weniger geworden. Wenn Sie in einer vorausgegangenen Schwangerschaft mehr Untersuchungen hatten, kann Sie die neue Vorgabe verunsichern. 

Aus medizinischer Sicht sind diese drei Untersuchungen jedoch vollkommen ausreichend, um Gesundheit und Entwicklung Ihres Babys zu beurteilen.