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Sie sind bei uns beitragsfrei versichert, wenn Sie ohne Ihr Beschäftigungsverhältnis einen Anspruch auf  Familienversicherung  hätten. Trifft das nicht zu, müssen Sie Beiträge zahlen. Ihr individueller Beitrag hängt dann von Ihrem gesamten monatlichen Einkommen ab.

Weitere Details

Dabei sind die gesetzlich festgelegten Mindest- und Höchstgrenzen für das Einkommen bei der Berechnung zu berücksichtigen.

Höchstens wird Ihr Beitrag aus einem Einkommen von 5.175,00 Euro pro Monat (2024) errechnet, selbst wenn Sie mehr Einkommen haben. Mindestens werden jedoch 1.178,33 Euro Einkommen pro Monat zugrunde gelegt - auch wenn Sie weniger Einkommen haben.

Das Elterngeld zählt dabei nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Zur Beitragsberechnung werden zum Beispiel folgende Einnahmen herangezogen:

  • Vermietung und Verpachtung,
  • Kapitalvermögen, Aktien und ähnliches
  • Unterhalt, der aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gezahlt werden muss, zum Beispiel von geschiedenen Ehepartnern oder Ehepartnerinnen

Beiträge für freiwillig Versicherte 2024

ermäßigter Beitragssatz zur Krankenversicherung

Pflegeversicherung**

Beitragssätze

15,2 % *

3,4 %

Höchstens 5.175,00 Euro

786,60 Euro

175,95 Euro

Mindestens 1.178,33 Euro

179,11 Euro

40,06 Euro

* Inklusive TK-Zusatzbeitragssatz von 1,2 Prozent

** Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren. Mehr Informationen:  Beiträge zur Pflegeversicherung

Ehepartner oder Ehepartnerin ist nicht gesetzlich versichert

Sollte Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin nicht gesetzlich versichert sein (zum Beispiel privat), gibt es einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Detaillierte Informationen erhalten Sie in folgendem Artikel:

Ehepartner:in ist nicht gesetzlich versichert