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Ich bin freiwillig versichert und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in Elternzeit. Muss ich Beiträge zahlen?
Sie sind bei uns beitragsfrei versichert, wenn Sie sich ohne Ihr Beschäftigungsverhältnis familienversichern könnten. Trifft das nicht zu, müssen Sie Beiträge zahlen. Ihr individueller Beitrag hängt dann von Ihrem gesamten monatlichen Einkommen ab.Bei der Berechnung sind die für das Einkommen gesetzlich festgelegten Mindest- und Höchstgrenzen zu berücksichtigen.Ihr Beitrag wird höchstens aus einem Einkommen von 5.812,50 Euro monatlich (2026) errechnet, selbst wenn Sie mehr Einkommen haben. Mindestens werden jedoch 1.318,33 Euro Einkommen pro Monat zugrunde gelegt - auch wenn Sie weniger Einkommen haben.Das Elterngeld zählt dabei nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Zur Beitragsberechnung werden zum Beispiel folgende Einnahmen herangezogen:Vermietung und Verpachtung,Kapitalvermögen, Aktien und ähnlichesUnterhalt, der aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gezahlt werden muss - zum Beispiel von geschiedenen Ehepartner:innenBeiträge für freiwillig Versicherte 2026
ermäßigter Beitragssatz zur Krankenversicherung
Pflegeversicherung**
Beitragssätze
16,69 % *
3,6 %
höchstens 5.812,50 Euro
970,11 Euro
209,25 Euro
mindestens 1.318,33 Euro
220,03 Euro
47,46 Euro
* inklusive TK-Zusatzbeitragssatz von 2,69 Prozent** Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren. Mehr Informationen dazu: Beiträge zur Pflegeversicherung
Ehepartner:in ist nicht gesetzlich versichertSollte Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin nicht gesetzlich versichert sein (sondern zum Beispiel privat), gibt es einige Besonderheiten. Detaillierte Informationen finden Sie in folgendem Artikel: Ehepartner:in ist nicht gesetzlich versichert
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