Sie sind bei uns beitragsfrei versichert, wenn Sie ohne Ihr Beschäftigungsverhältnis einen Anspruch auf Familienversicherung hätten. Trifft das nicht zu, müssen Sie Beiträge zahlen
Ihr individueller Beitrag hängt dann von Ihrem gesamten monatlichen Einkommen ab.
Weitere Details
Dabei sind die gesetzlich festgelegten Mindest- und Höchstgrenzen für das Einkommen bei der Berechnung zu berücksichtigen.
Höchstens wird Ihr Beitrag aus einem Einkommen von 4.837,50 Euro pro Monat (2021) errechnet, selbst wenn Sie mehr Einkommen haben. Mindestens werden jedoch 1.096,67 Euro Einkommen pro Monat zugrunde gelegt - auch wenn Sie weniger Einkommen haben.
Das Elterngeld zählt dabei nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.
Einkünfte zum Beispiel aus
- Vermietung und Verpachtung,
- Kapitalvermögen, Aktien und Ähnlichem,
- Unterhalt, der aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gezahlt werden muss - also etwa der von geschiedenen Ehepartnern
werden zur Beitragsberechnung herangezogen.
Beiträge für freiwillig Versicherte 2021
ermäßigter Beitragssatz zur Krankenversicherung | Pflegeversicherung | |
---|---|---|
Beitragssätze | 15,2 % * | 3,05 % |
Höchstens 4.837,50 € | 735,30 € | 147,54 € |
Mindestens 1.096,67 € | 166,69 € | 33,45 € |
* Inklusive TK-Zusatzbeitragssatz von 1,2 Prozent
Ehepartner ist nicht gesetzlich versichert
Sollte Ihr Ehepartner nicht gesetzlich (zum Beispiel privat) versichert sein, gibt es einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Detaillierte Informationen erhalten Sie in folgendem Artikel: