Wir übernehmen 50 Prozent der Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung beim TK-versicherten Ehepartner. Das gilt auch für die in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel. Der TK-Anteil wird direkt über die Versichertenkarte abgerechnet.
Weitere Details
Bei einer In-vitro-Fertilisation (IVF) und einer sogenannten "intracytoplasmatischen Spermieninjektion" (ICSI) zahlen wir einen weiteren Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro auf Ihre Eigenanteils-Rechnung. Ist nur ein Ehepartner bei uns versichert, können wir nur die tatsächlich entstandenen Kosten dieser Person berücksichtigen. Schicken Sie uns dafür bitte Ihre Eigenanteils-Rechnungen.
Um die Erstattungen durch die TK zu erhalten, gehen Sie bitte wie beschrieben vor.
1. Vor der Behandlung: Behandlungsplan zur Genehmigung einreichen
Bitte senden Sie den Behandlungsplan im Original vor Beginn der Behandlung per Post an uns:
Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg
2. Nach der Behandlung: Zuschuss erhalten
Für den Zuschuss schicken Sie uns bitte die Rechnung Ihres Eigenanteils zusammen mit Ihrer Bankverbindung. Über die TK-App oder "Meine TK", Stichwort "Künstliche Befruchtung", können Sie den Beleg einfach hochladen:
Jetzt Rechnung online einreichen
Oder Sie schicken die Kontodaten und die Rechnung per Post an die oben genannte Adresse.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung