Wir übernehmen 50 Prozent der Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung beim TK-versicherten Ehepartner. Das gilt auch für die in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel. Der TK-Anteil wird direkt über die Versichertenkarte abgerechnet.

Weitere Details

Bei einer In-vitro-Fertilisation (IVF) und einer sogenannten "intracytoplasmatischen Spermieninjektion" (ICSI) zahlen wir einen weiteren Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro auf Ihre Eigenanteils-Rechnung. Ist nur ein Ehepartner bei uns versichert, können wir nur die tatsächlich entstandenen Kosten dieser Person berücksichtigen. Schicken Sie uns dafür bitte Ihre Eigenanteils-Rechnungen.

Um die Erstattungen durch die TK zu erhalten, gehen Sie bitte wie beschrieben vor.

1. Vor der Behandlung: Behandlungsplan zur Genehmigung einreichen

Bitte senden Sie den Behandlungsplan im Original vor Beginn der Behandlung per Post an uns: 

Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg

2. Nach der Behandlung: Zuschuss erhalten

Für den Zuschuss schicken Sie uns bitte die Rechnung Ihres Eigenanteils zusammen mit Ihrer Bankverbindung. Über die TK-App oder "Meine TK", Stichwort "Künstliche Befruchtung", können Sie den Beleg einfach hochladen: 

Jetzt Rechnung online einreichen

Oder Sie schicken die Kontodaten und die Rechnung per Post an die oben genannte Adresse.

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Voraussetzungen für die Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung