Wir übernehmen 50 Prozent der Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung beim TK-versicherten Ehepartner. Das gilt auch für die in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel. Der TK-Anteil wird direkt über die Versichertenkarte abgerechnet.
Weitere Details
Ehepartnerin und Ehepartner TK-versichert? Wir leisten mehr
Wir zahlen Ihnen dann je Versuch einer künstlichen Befruchtung zusätzlich 250 Euro. Allerdings müssen Sie die Behandlung vorher von uns genehmigen lassen. Den Zuschuss können Sie sowohl für eine In-vitro-Fertilisation, kurz IVF, als auch für die intracytoplasmatische Spermieninjektion, kurz ICSI, in Anspruch nehmen.
1. Vorher Behandlungsplan zur Genehmigung einreichen
Bitte senden Sie den Behandlungsplan im Original vor Beginn der Behandlung per Post an uns:
Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg
2. Nach der Behandlung Zuschuss erhalten
Für den Zuschuss schicken Sie uns bitte die Rechnung Ihres Eigenanteils zusammen mit Ihrer Bankverbindung. Über die TK-App oder "Meine TK", Stichwort "Künstliche Befruchtung", können Sie den Beleg einfach hochladen:
Oder Sie schicken die Kontodaten und die Rechnung per Post an die oben genannte Adresse.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung