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Weg vom Papier, hin zum sicheren elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen: Dafür ist die elektronische Gesundheitskarte Voraussetzung. Sie bereitet die digitale Kommunikation zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern und Patientinnen und Patienten vor. Lesen Sie hier, seit wann es die Versichertenkarte gibt und wie die Zukunft aussieht.

Jeder gesetzlich Krankenversicherte braucht die elektronische Gesundheitskarte. Sie löste 2014 die alte Versichertenkarte vollständig ab.

Die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte hat im Jahr 2009 begonnen. Die gesetzliche Grundlage für die Einführung der eGK ist im Paragraph 291 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) verankert. Die gesetzlichen Krankenkassen sind zur Einführung der eGK verpflichtet. In der Folge wurden zahlreiche Tests durchgeführt. In den Arztpraxen und Krankenhäusern mussten Kartenlesegeräte angeschafft werden, die die Karten auslesen konnten. 2014 waren die technischen Voraussetzungen für den breiten Einsatz geschaffen, und alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung erhielten die elektronische Gesundheitskarte.

Mit der elektronischen Gesundheitskarte können Sie medizinische Daten speichern lassen oder selber speichern.

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Schlüssel zur Telematik-Infrastruktur (TI)

Die Karte ist auch Ihr Zugang zum digitalen Gesundheitsnetz, der sogenannten Telematik-Infrastruktur. Die eGK und die TI bieten Versicherten und Leistungserbringern wie z. B. Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern verschiedene Services. Diese Anwendungen werden nach und nach umgesetzt. 

Übersicht der Anwendungen:

  • Das Speichern von Notfalldaten. Zum Beispiel zu Allergien oder zu Arzneimittelunverträglichkeiten. Aufgenommen werden kann auch ein Hinweis auf Ihre Patientenverfügung oder eine andere Willenserklärung.
  • Der E-Medikationsplan. Damit werden Sie die Medikamente auflisten lassen können, die Ihnen eine Ärztin oder ein Arzt verordnet hat oder die Sie in der Apotheke rezeptfrei gekauft haben. Diese Daten können durch Arztpraxen und Apotheken genutzt werden, um zum Beispiel schädliche Wechselwirkungen zwischen Arzneien zu vermeiden.
  • Die elektronische Patientenakte. In der Patientenakte wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt - natürlich nur mit Ihrem Einverständnis - Ihre individuelle Krankengeschichte, wichtige Laborbefunde, Operationsberichte, Röntgenbilder und Daten anderer Untersuchungen dokumentieren können.
  • Das elektronische Rezept (E-Rezept) . Es ersetzt die Rezepte in Papierform. Das E-Rezept wird verpflichtend ab dem 01.01.2024 eingesetzt

Nähere Informationen zu den genannten Anwendungen sind auf den Seiten der gematik.de aufgeführt. 

Sie behalten die Hoheit über Ihre Daten

Ob Sie die genannten Anwendungen die mit Ihrer Gesundheitskarte möglich sind, nutzen oder nicht, bleibt Ihnen überlassen. Sie behalten auch in Zukunft die Hoheit über Ihre Daten.