Ja, die TK übernimmt die Kosten bereits ab 20 Jahren in Höhe der Satzungsleistung. In einzelnen Bundesländern gibt es regionale Vereinbarungen.
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Die Mehrleistung der TK
Das Hautkrebs-Screening, von vielen auch Hautscreening genannt, können Männer und Frauen ab 20 Jahren bis 34 Jahren alle 24 Monate bei einem Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Dermatologen wahrnehmen, der an einem gesonderten Vertrag teilnimmt. In einzelnen Bundesländern gibt es abweichende Vereinbarungen.
Das gesetzliche Hautkrebsscreening
Ab 35 Jahren können Sie jedes zweite Jahr bei hausärztlich tätigen Fachärzten für Allgemeinmedizin, Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Dermatologen, Internisten und praktischen Ärzte das Screening durchführen lassen, die an einer entsprechenden Fortbildung teilgenommen haben.
Fragen Sie Ihren Arzt, ob und was er über die Versichertenkarte abrechnen kann. Bei den berechtigten Ärzten brauchen Sie nur Ihre TK-Gesundheitskarte vorzulegen.
Brauchen Sie Hilfe bei der Suche nach einem Arzt oder einer Ärztin? Die TK darf Ihnen keine Ärzte empfehlen. Eine Hilfe bei der Suche nach entsprechenden Ärzten finden Sie aber im TK-Ärzteführer .