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Hier übernehmen wir die Kosten für die Behandlung durch den Vertragskurarzt oder die Vertragskurärztin. Die TK bezahlt im Rahmen der Verträge auch die Heilmittel, die Ihnen verordnet werden, zum Beispiel Krankengymnastik oder Lymphdrainage.

Weitere Details

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe tragen Sie selbst. Die TK unterstützt Sie dabei mit einem Zuschuss, wenn die Kur 21 Tage oder länger dauert. Dieser Zuschuss beträgt pauschal 100 Euro.

Chronisch kranke Kleinkinder, die noch vor ihrem sechsten Geburtstag eine Kur beginnen, erhalten 25 Euro Zuschuss je Kalendertag. Chronisch krank bedeutet, dass sie dauerhaft ärztlich behandelt werden müssen.