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Sie ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn ambulante Behandlungen nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht sinnvoll sind.

Weitere Details

Zum Beispiel findet ambulante Krankengymnastik in der Regel ein oder zwei Mal in der Woche statt - bei einer ambulanten Reha nehmen Sie stattdessen täglich für vier bis sechs Stunden an verschiedenen Übungen teil und arbeiten intensiv an Ihrer Genesung.

Sie sind berufstätig und wollen durch die ambulante oder stationäre Reha Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten? In diesem Fall ist Ihr Rentenversicherungsträger dafür zuständig, Ihnen die Reha-Maßnahme anzubieten. Den Antrag können Sie ganz einfach online über folgende Seite der DRV stellen:

Deutsche Rentenversicherung - Reha-Antrag stellen 

Wenn Sie den Antrag lieber in Papierform stellen, stehen die Anträge dort auch zum Download bereit.