Jeder Ihrer Arbeitgeber errechnet Ihre Beiträge aufgrund des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, das er Ihnen zahlt, und führt sie an die Sozialversicherung ab. Bekommen Sie aus allen Ihren sozialversicherungspflichtigen Jobs allerdings mehr Entgelt als monatlich 4.987,50 Euro (2023), teilen Ihre Arbeitgeber sich die beitragspflichtigen Entgelte auf und rechnen anteilig Ihre Beiträge für jede Beschäftigung aus.

Weitere Details

Es gibt eine Höchstgrenze für das Einkommen, auf das Sie Beiträge zahlen müssen, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Für die Kranken- und die Pflegeversicherung sind das im Jahr 2023  4.987,50 Euro monatlich. Für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind es im Jahr 2023 7.300 Euro (West) / 7.100 Euro (Ost) monatlich. Verdienen Sie mehr, steigt Ihr Beitrag nicht mehr an.