You can also use our website in English -

change to English version

Ja, Sie brauchen nur die TK-Gesundheitskarte Ihres Kindes in der kinderärztlichen oder zahnärztlichen Praxis vorzulegen. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, wie zum Beispiel die jeweiligen Altersgrenzen, rechnet die Praxis die Untersuchungen direkt ab.


Weitere Details

Die Früherkennungsuntersuchungen U10 (zwischen sieben und acht Jahren), U11 (im Altern von neun bis zehn Jahren) und J2 (zwischen 16 und 17 Jahren) sind zusätzliche Untersuchungen für Jugendliche, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Die TK übernimmt auch hierfür die Kosten.