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Eine Übersicht über die Leistungen und wie sie abgerechnet wurden können Sie auch direkt von Ihrer ärztlichen oder zahnärztlichen Praxis und vom Krankenhaus bekommen. Fragen Sie dafür einfach in der Praxis nach, die jeweils erbrachten Leistungen und deren Kosten für Sie aufzulisten.

Weitere Details

Sie haben die Wahl zwischen einer Tagesquittung, die Sie im Anschluss an die Behandlung bekommen oder einer quartalsweisen Aufstellung. Diese ist spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals, in dem Sie die Leistungen in Anspruch genommen haben, von der Praxis auszustellen. Für die Quartalsquittung müssen Sie eine Aufwandspauschale in Höhe von einem Euro zuzüglich der Versandkosten an die Praxis zahlen.

Bei stationären Behandlungen im Krankenhaus werden Sie schriftlich auf die Leistungs- und Kostenaufstellung hingewiesen. Versicherte oder deren gesetzliche Vertreter können sich bis zu zwei Wochen nach Abschluss der Behandlung entscheiden, ob sie eine Patientenquittung wünschen. Sie wird dann kostenlos am Entlassungstag übergeben oder per Post zugestellt.

Neben einigen Angaben zum Versicherten (wie etwa Name oder Anschrift) und zur Rechnung (Datum, Rechnungsnummer) muss die Aufstellung des Krankenhauses noch Folgendes enthalten:

  • Hauptdiagnose
  • Angaben zu Art und Höhe der in Rechnung gestellten Entgelte
  • Zuzahlungsbetrag für den Versicherten
  • Aufnahme-, Entlassungs- und gegebenenfalls Verlegungstag