Ihr individueller Beitrag hängt von Ihrem gesamten monatlichen Einkommen ab. Dabei sind die gesetzlich festgelegten Mindest- und Höchstgrenzen für das Einkommen bei der Berechnung zu berücksichtigen.
Weitere Details
Höchstens wird Ihr Beitrag aus einem Einkommen von 4.537,50 Euro pro Monat (2019) errechnet, selbst wenn Sie mehr Einkommen haben. Mindestens werden jedoch 1.038,33 Euro Einkommen pro Monat zugrunde gelegt - auch wenn Sie weniger Einkommen haben.
Das Elterngeld zählt dabei nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.
Einkünfte zum Beispiel aus
- Vermietung und Verpachtung,
- Kapitalvermögen, Aktien und Ähnlichem,
- Unterhalt, der aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gezahlt werden muss - also etwa der von geschiedenen Ehepartnern
werden zur Beitragsberechnung herangezogen.
Beiträge für freiwillig Versicherte 2019
ermäßigter Beitragssatz zur Krankenversicherung | Pflegeversicherung | |
---|---|---|
Beitragssätze | 14,7 % * | 3,05 % |
Höchstens 4.537,50 € | 667,01 € | 138,39 € |
Mindestens 1.038,33 € | 152,64 € | 31,67 € |
* Inklusive TK-Zusatzbeitragssatz von 0,7 Prozent
Ehepartner ist privat versichert
Sollte Ihr Ehepartner privat versichert sein, gibt es einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Detaillierte Informationen erhalten Sie in folgendem Artikel: