Seit dem Beitritt zur Europäischen Union hat die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte in Tschechien nach einer Erhebung des Beratungsunternehmens BDO deutlich zugenommen - auch aus westeuropäischen Ländern wie Deutschland. Viele ausländische Unternehmen unterhalten ihr Büro für Zentral- und Osteuropa in der Tschechischen Republik.

Sozialversicherung

Entsenden Sie einen Mitarbeiter in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.

Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Informationen zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.

Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung  für Sie zusammengestellt.

Meldepflichten

Spätestens an dem Tag, an dem eine Entsendung in die Tschechische Republik beginnt, müssen Arbeitnehmer per Formular bei der tschechischen Arbeitsbehörde angemeldet werden. Informationen zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen, zum Arbeitsschutz sowie für Dienstleistungen stehen in deutscher Sprache auf der Internetseite der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde zur Verfügung. 

Reise- und Sicherheitsinformationen

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.