Kontakt

Wenn Sie als Arbeitgeber Mitarbeitende nach Tschechien entsenden, müssen Sie die Entsendemeldung seit dem Sommer 2024 über das Registrierungsportal der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde vornehmen.

Wie erfolgt die Meldung?

Als erstes legen Sie als Arbeitgeber ein Benutzerkonto im Registrierungsportal an. 

Was muss alles gemeldet werden?

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der tschechischen staatlichen Aufsichtsbehörde.

Wann muss die Meldung erfolgen?

Spätestens an dem Tag, an dem Arbeitnehmende ihre Tätigkeit in Tschechien aufnehmen, müssen Sie die Entsendung melden.

Welche Vorteile bringt das Meldeportal?

  • Nur eine Behörde ist zuständig.
  • Die Meldung erfordert keine elektronische Signatur.
  • Die Meldung ist in 4 Sprachen möglich: Deutsch, Englisch, Polnisch, Tschechisch.
  • Die erforderlichen Angaben sind weniger umfangreich als vorher.

Gilt das alte Anmeldeformular noch?

Nein. Das bisherige Anmeldeformular (das Arbeitgeber direkt bei der zuständigen regionalen Abteilung des Arbeitsamtes einreichen mussten) gilt nicht mehr. Wer das Formular dennoch für Neuanmeldungen nutzt, muss mit Sanktionen rechnen.

Nach Tschechien entsenden

Weitere Infos zu Entsendungen nach Tschechien finden Sie in unserer Länderserie " Tschechische Republik ".