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Bisher galt: Wer sich für das SV-Meldeportal registriert, muss bis Ende 2024 nichts für die Nutzung zahlen. Seit dem 1. Oktober 2024 gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Das heißt, wer sich jetzt registriert, muss mit der Registrierung eine Nutzungsgebühr zahlen.

Preise und Zahlungsarten

Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach der gewählten Nutzungsvariante:

  • Single-Mandanten-Variante (Meldung nur für die eigene Betriebsnummer): 36,00 Euro zzgl. USt.
  • Multi-Mandanten-Variante (für beliebig viele Mandate): 99,00 Euro zzgl. USt.

Beide Varianten haben eine Laufzeit von drei Jahren. Der genannte Preis gilt für die Laufzeit von drei Jahren (und nicht etwa pro Jahr).

Für die Bezahlung sind zwei Möglichkeiten verfügbar: per PayPal oder auf Rechnung (Überweisung).

Mit der Zahlung per PayPal erhalten Sie sofort Zugriff auf die Meldeformulare. Beim Kauf auf Rechnung müssen Sie die Rechnung zunächst per Überweisung begleichen, bevor Sie das Portal nutzen können.

Per Rechnung, aber eilig?

Allerdings gibt es für zeitkritische, fällige Meldungen die Möglichkeit, das SV-Meldeportal einmalig zu nutzen - auch schon vor dem Zahlungseingang. Sie können in einem solchen Fall eine einmalige sofortige Nutzung innerhalb des Bezahlprozesses beantragen. Wie das geht, erfahren Sie im Erklärvideo der ITSG.

Ende der Nutzung: Firmenadministratoren werden automatisch erinnert

Wenn Sie Firmenadministrator sind und Ihr Nutzungszeitraum endet, müssen Sie ihn aktiv verlängern. Aber keine Sorge: Sie werden 6 Wochen vorher per Mail daran erinnert. Sofern Sie den Zeitraum nicht verlängern, können Sie das SV-Meldeportal nicht mehr nutzen.

Achtung: Wenn Sie bisher die Multi-Mandanten-Variante genutzt haben

Für den kostenfreien Nutzungszeitraum haben alle Anwender automatisch die Multi-Mandanten-Variante erhalten. Wenn Sie diese genutzt und bereits mehrere Mandate angelegt haben, müssen Sie bei der Verlängerung die Multi-Mandanten-Variante auswählen. Ansonsten werden alle bestehenden Mandate mit eventuell gespeicherten Daten gelöscht.

Schon gesehen? Inzwischen werden diese Formulare im SV-Meldeportal angeboten:

  • Abruf der zuständigen Krankenkasse
  • Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Rückmeldung erfolgt ebenfalls über das SV-Meldeportal.

Mehr zum SV-Meldeportal

Auf unserer großen Übersichtsseite zum SV-Meldeportal finden Sie alle wichtigen Infos.

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