Das Ende der Entgeltersatzleistung erfragen Sie nur dann beim Sozialversicherungsträger, wenn Sie damit eine Überzahlung von Arbeitsentgelt vermeiden oder eine Meldung zur Sozialversicherung erstellen wollen. Für die Anfrage nutzen Sie den Abgabegrund 42.

Weitere Details

In einigen Fällen übermitteln die Sozialversicherungsträger das Ende der Entgeltersatzleistung ohne vorherige Anfrage eines Arbeitgebers:

  • Hat der Sozialversicherungsträger das Ende der Entgeltersatzleistung wegen Ablauf der Leistungsdauer (Aussteuerung) ermittelt und dem oder der Versicherten mitgeteilt, übermittelt er dieses Datum außerdem an den Arbeitgeber per Datenaustausch - ohne vorherige Anfrage.
  • Stellt die Krankenkasse einen verlängerten Anspruch auf Mutterschaftsgeld fest, übermittelt sie die Daten an den Arbeitgeber per Datenaustausch - ebenfalls ohne vorherige Anforderung.