Dies erfragen Sie nur dann beim Sozialversicherungsträger, wenn Sie damit eine Überzahlung von Arbeitsentgelt vermeiden oder eine Meldung zur Sozialversicherung erstellen wollen. Für die Anfrage nutzen Sie den Datenaustausch Entgeltersatzleistung (DTA EEL) mit dem Abgabegrund 42.

Weitere Details

In einigen Fällen übermitteln die Sozialversicherungsträger das Ende der Entgeltersatzleistung ohne vorherige Anfrage eines Arbeitgebers:

  • Hat der Sozialversicherungsträger das Ende der Entgeltersatzleistung wegen Ablauf der Leistungsdauer (Aussteuerung) ermittelt und der versicherten Person mitgeteilt, übermittelt er dieses Datum außerdem an den Arbeitgeber per Datenaustausch - ohne vorherige Anfrage.
  • Stellt die Krankenkasse einen verlängerten Anspruch auf Mutterschaftsgeld fest, übermittelt sie die Daten an den Arbeitgeber per Datenaustausch - ebenfalls ohne vorherige Anforderung.