Nein. Die Meldungen zu den Entgeltersatzleistungen müssen im elektronischen Verfahren "Datenaustausch Entgeltersatzleistungen" (DTA EEL) übermittelt werden - und nicht mehr in Papierform.

Weitere Details

Ausgenommen sind Einzelfälle für die Gewährung von Krankengeld bei der Spende von Organen oder Geweben oder von Pflegeunterstützungsgeld, in denen ein elektronisches Meldeverfahren nicht wirtschaftlich durchzuführen ist.