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Startseite Sozialversicherung Meldeverfahren DTA EEL: Datenaustausch Entgeltersatzleistungen Reicht es, nur die Entgeltbescheinigung zu übermitteln?
Reicht es, nur die Entgeltbescheinigung zu übermitteln? Damit die Entgeltbescheinigung eindeutig zugeordnet werden kann, müssen Sie in jedem Fall auch Ihre Betriebsnummer als Arbeitgeber, die Betriebsnummer der jeweiligen Krankenkasse und die Rentenversicherungsnummer der Beschäftigten angeben.
Schnellzugriff Datenaustausch Entgeltersatzleistungen
Was müssen die Meldungen im DTA EEL enthalten?Neben den persönlichen Daten der Beschäftigten müssen Sie an die Sozialversicherungsträger noch weitere Informationen senden.Welche das sind, finden Sie beim GKV-Spitzenverband in den  Gemeinsamen Grundsätzen zum DTA EEL . Die Anlagen können Sie sich dort herunterladen. In den Anlagen finden Sie diese Angaben:In der Anlage 1 finden Sie die Daten, die für die verschiedenen Meldungen notwendig sind.In der Anlage 2 stehen die Schlüsselzahlen, die Sie beim Ausfüllen der einzelnen Datenfelder brauchen.Alles Wichtige zum DTA EEL bei TK-LexBei TK-Lex können Sie die rechtlichen Hintergründe nachlesen und erhalten praktische Hinweise zum Datenaustausch  Elektronische Entgeltersatzleistung .
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