Insolvenzverwalter üben gemäß Insolvenzordnung kraft ihres Amtes die Arbeitgeberfunktion aus ( § 80 InsO ). Damit gehört es auch zu ihren Aufgaben, fehlende Meldungen oder Beitragsnachweise über das DEÜV-Meldeverfahren zu erstellen. Dafür können sie auch das SV-Meldeportal nutzen. 

Schwierigkeit: Betriebsnummer von insolventen Unternehmen

Dabei müssen sie jedoch beachten: Wenn der Insolvenzverwalter bei der Registrierung im SV-Meldeportal die Betriebsnummer des insolventen Unternehmens angibt, ist mit dieser Nummer häufig ein nicht mehr existenter Betriebssitz verbunden. Der notwendige Freischaltcode für den Abschluss der Registrierung kann dann nicht per Post zugestellt werden.

Lösung der ITSG

Dafür hat die ITSG nun eine Lösung geschaffen: Es ist nicht vorgesehen, dass sich Insolvenzverwalter beim SV-Meldeportal selbst registrieren. Stattdessen beantragen sie ein Mandat auf das insolvente Unternehmen über die Mandatsverwaltung.

Das heißt, sie melden sich über das Unternehmen im SV-Meldeportal an und beantragen das Mandat unter dem Pfad "Verwaltung - Firma - Mandatsverwaltung". An dieser Stelle kann seit April 2024 eine abweichende Adresse angegeben werden, an die das Schreiben mit dem Freischaltcode geschickt wird. Dort können Insolvenzverwalter dann ihre eigene Anschrift angeben.