Die Leistung ist abhängig davon, in welchem Land der entsandte Mitarbeiter versichert ist. Als EU-Bürger reicht die Vorlage der EHIC beim Arzt, um medizinisch notwendige Leistungen zu erhalten. Für Patienten aus Abkommensstaaten gilt eine gesonderte Regelung.

Weitere Details

Patienten aus Abkommenstaaten benötigen einen "nationalen Anspruchsnachweis", der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin bescheinigt, welchen Anspruch er oder sie in Deutschland hat. Der Nachweis gilt unter anderem für gesetzlich versicherte Personen aus Staaten, mit denen Deutschland ein bilaterales Abkommen über die soziale Sicherheit abgeschlossen hat und die zum Beispiel als Entsandte eines ausländischen Arbeitgebers in Deutschland arbeiten.

Um das Dokument zu erhalten, müssen die Betroffenen den entsprechenden Nachweis ihrer heimischen Krankenkasse bei der von ihnen gewählten Krankenkasse in Deutschland vorlegen.

Unterschiede beim Leistungsumfang

Hintergrund für ein solches Formular ist, dass es je nach Herkunftsland, bilateralem Abkommen und Zweck des Aufenthalts in Deutschland Unterschiede gibt. Hierfür sind auf dem Formular Felder zum Ankreuzen vorgesehen.