Entscheidend ist die Frage, in welchem Land der überwiegende Teil der Arbeit erledigt wird. Ist dies der Heimarbeitsplatz, so gilt der Wohnstaat als Beschäftigungsort, auch wenn regelmäßige Tätigkeiten beim Arbeitgeber in einem anderen Land erfolgen.

Weitere Details

Wenn der überwiegende Teil der Tätigkeiten beim Arbeitgeber in Deutschland erfolgt, ist die Versicherung nach deutschem Recht vorzunehmen. Die Fragebögen zur "Gewöhnlichen Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten" gibt es bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA). 

Wissenswerte Informationen finden Sie auch in unserem Webinar-Archiv:  BDAE - Einsatz ausländischer Mitarbeiter in Deutschland I 18.05.2022