Sozialversicherung

Entsenden Sie einen Mitarbeiter nach Rumänien, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net

Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Rumänien".

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung haben wir für Sie zusammengestellt.

Weitere Informationen

Das Auswärtige Amt hält Sie über die Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden.

Für unternehmerische Aktivitäten steht die Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer zur Seite.