Kontakt

Einreise und Visum

Für Geschäfts‑ oder Dienstreisen können deutsche Staatsangehörige und EU‑Bürger:innen visumfrei einreisen.

Für längere Aufenthalte (z. B. Entsendungen) gelten im Rahmen der EU‑Freizügigkeit Registrierungs‑ und Meldepflichten. Ab einer  Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Monaten sind außerdem Anmelde‑ oder Aufenthaltstitel‑Verfahren notwendig. 

Weitere Informationen zu Einreise‑ und Aufenthaltsbestimmungen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Vertretungen in Rumänien und der Deutsch-Rumänischen Industrie- und Handelskammer.

Meldepflicht

Ausländische Staatsangehörige müssen ihren Aufenthaltsort in Rumänien innerhalb von 15 Tagen nach der Einreise bei der örtlichen Polizei oder über die zuständige Meldestelle registrieren lassen.

Weitere Infos finden Sie auf den offiziellen Seiten rumänischer Behörden und der Deutschen Vertretung in Rumänien.

Sozialversicherung

Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.

Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.