Firmenkunden
Kontakt
Startseite Sozialversicherung Versicherung richtig einstufen Unständig Beschäftigte Wann liegt eine berufsmäßige unständige Beschäftigung vor?
Wann liegt eine berufsmäßige unständige Beschäftigung vor? Eine unständige Beschäftigung wird unter drei Bedingungen als berufsmäßig eingeschätzt: Wenn es dem Berufsbild entspricht, dass sie ohne festes Arbeitsverhältnis bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausgeführt wird, wenn die sie weniger als eine Woche dauert und wenn sie den zeitlichen und wirtschaftlichen Schwerpunkt darstellt.
Schnellzugriff Gemeinsames Rundschreiben zur Beurteilung von unständig Beschäftigten vom 21.11.2018
Für diesen Personenkreis gelten Besonderheiten in der Sozialversicherung. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aber nur dann, wenn die unständige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. In der Rentenversicherung hingegen wird keine Berufsmäßigkeit gefordert.Weitere Information finden Sie in TK-Lex  und hier:  Gemeinsames Rundschreiben zur Beurteilung von unständig Beschäftigten vom 21.11.2018 ( PDF, 441 kB)  
Wir nutzen Cookies Privatsphäre-Einstellungen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.