Prinzipiell, ist eine Teilnahme an der Berufsschule Pflicht. In einigen Bundesländern ist eine Befreiung von der Berufsschulpflicht jedoch möglich. Die Voraussetzungen dafür sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, z. B. hängen diese vom Alter oder dem Schulabschluss ab. 

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Auszubildende, die von der Berufsschulpflicht befreit sind, nehmen zusätzlich zu den TK-Seminaren am TK-eigenen Berufsschulersatzunterricht (Blockunterricht) in den Bildungszentren teil. Der Berufsschulunterricht fällt somit nicht aus, sondern wird von der Berufsschule in die Bildungszentren verlagert.