Nutzen Sie diesen Service, um Ihre ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung Ihres Kindes hochzuladen.

Wir prüfen im Anschluss Ihren Anspruch auf das Kinderkrankengeld.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen Ihrer Arbeit fernbleiben und erhalten kein Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber oder
  • Sie sind selbstständig tätig und Ihnen entfällt Einkommen aufgrund der Betreuung.
  • Ihr Kind ist gesetzlich versichert.
  • Ihr Kind ist jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen.
  • In Ihrem Haushalt gibt es niemanden, der an Ihrer Stelle Ihr Kind pflegen kann.
  • Sie haben selbst einen Anspruch auf Krankengeld (zum Beispiel als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger mit Krankengeld-Wahl).
  • Sie haben eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie Ihr krankes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen.

Wir benötigen von Ihnen:

  • Bescheinigung bei Erkrankung Ihres Kindes oder
  • Nachweis, dass Ihr Kind pandemiebedingt nicht in die Kita oder Schule konnte

Besonderheit während der Corona-Pandemie

Für die Zeit vom 5. Januar 2021 bis einschließlich 7. April 2023 haben Sie auch einen Anspruch aufgrund einer pandemiebedingten Betreuung, zum Beispiel wenn Kitas oder Schulen geschlossen wurden. 

Kinderkrankengeld beantragen