Kinderkrankengeld beantragen
Nutzen Sie diesen Service, um Ihre ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung Ihres Kindes hochzuladen.
Wir prüfen im Anschluss Ihren Anspruch auf das Kinderkrankengeld.
Voraussetzungen:
- Sie müssen Ihrer Arbeit fernbleiben und erhalten kein Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber oder
- Sie sind selbstständig tätig und Ihnen entfällt Einkommen aufgrund der Betreuung.
- Ihr Kind ist gesetzlich versichert.
- Ihr Kind ist jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen.
- In Ihrem Haushalt gibt es niemanden, der an Ihrer Stelle Ihr Kind pflegen kann.
- Sie haben selbst einen Anspruch auf Krankengeld (zum Beispiel als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger mit Krankengeld-Wahl).
- Sie haben eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie Ihr krankes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen.
Wir benötigen von Ihnen:
- Bescheinigung bei Erkrankung des Kindes oder
- Nachweis, dass Ihr Kind pandemiebedingt nicht in die Kita oder Schule kann
Besonderheit während der Corona-Pandemie
Seit dem 5. Januar 2021 bis einschließlich 7. April 2023 haben Sie auch einen Anspruch aufgrund einer pandemiebedingten Betreuung, zum Beispiel wenn Kitas oder Schulen geschlossen wurden.