Nutzen Sie diesen Service, um Ihre ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung Ihres Kindes hochzuladen.

Wir prüfen im Anschluss Ihren Anspruch auf das Kinderkrankengeld.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen Ihrer Arbeit fernbleiben und erhalten kein Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber oder
  • Sie sind selbstständig tätig und Ihnen entfällt Einkommen aufgrund der Betreuung.
  • Ihr Kind  ist gesetzlich versichert.
  • Ihr Kind ist jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen.
  • In Ihrem Haushalt gibt es niemanden, der an Ihrer Stelle Ihr Kind pflegen kann.
  • Sie haben selbst einen Anspruch auf Krankengeld (zum Beispiel als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger mit Krankengeld-Wahl).
  • Sie haben eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie Ihr krankes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen.

Wir benötigen von Ihnen:

  • Bescheinigung bei Erkrankung des Kindes oder
  • Nachweis, dass Ihr Kind pandemiebedingt nicht in die Kita oder Schule kann 

Besonderheit während der Corona-Pandemie

Seit dem 5. Januar 2021 bis einschließlich 7. April 2023 haben Sie auch einen Anspruch aufgrund einer pandemiebedingten Betreuung, zum Beispiel wenn Kitas oder Schulen geschlossen wurden. 

Kinderkrankengeld beantragen