Nutzen Sie diesen Service, um Pflegeleistungen zu beantragen.

Wir prüfen mithilfe von Gutachtern und Gutachterinnen des Medizinischen Dienstes (MD) ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht.

Pflegebedürftigkeit bedeutet:

  • Man kann gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen nicht mehr selbstständig alleine bewältigen.
  • Man ist häufig körperlich, kognitiv oder psychisch eingeschränkt.
  • Man bedarf einer pflegerischen oder betreuerischen Unterstützung von Anderen.

Diese Einschränkungen müssen dauerhaft vorliegen, mindestens aber für voraussichtlich sechs Monate. Brauchen Sie nur für kurze Zeit Hilfe, beispielsweise aufgrund eines Unfalls oder eines Schlaganfalls, gelten Sie nicht als pflegebedürftig.

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

  1. Die von Ihnen gemachten Angaben leiten wir an den Medizinischen Dienst (MD) weiter. Dieser nimmt die Begutachtung des zu Pflegenden vor.
  2. Nachdem uns das Gutachten des MD vorliegt, informieren wir Sie über das Ergebnis.
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