Umso wichtiger ist es, die Eckdaten rund um Cannabis als Medizin nüchtern darzustellen und sachlich zu informieren.

Das seit März 2017 geltende Gesetz betrifft lediglich schwerkranke Patienten, für die in wenigen Fällen eine Therapie mit kontrolliert angebautem, qualitativ hochwertigem Medizinal-Cannabis in Frage kommt. Dass die Entscheidung, Cannabis zur medizinischen Behandlung zuzulassen, in der Öffentlichkeit hohe Wellen schlagen würde, war jedoch zu erwarten. Schon lange diskutieren Gegner und Befürworter über die Hanfpflanze und ihre Wirkungen.

Zwischen Heilmittel und Droge

2.000 vor Christus war Cannabis bereits in China als Heilmittel bekannt: gegen Schmerzen, Malaria oder Rheuma. Von dort fand die Hanfpflanze ihren Weg über Indien in den mittleren und Nahen Osten und dann über Europa nach Nord- und Südamerika.

Gleichzeitig haben Menschen Cannabis auch früher schon als Rauschmittel konsumiert - anfangs in Indien im Rahmen kultischer Handlungen. Im 19. Jahrhundert sprach sich die Wirkung der Pflanze dann auch in Europa herum.

Cannabis und Cannabisprodukte sind bei nicht-medizinischer Anwendung in Deutschland als illegale Suchtmittel klassifiziert. Das Betäubungsmittelgesetz verbietet es, Cannabis zu besitzen, anzubauen und damit zu handeln. Unter den illegalen Drogen spielt Cannabis laut Bundesgesundheitsministerium in Deutschland die Hauptrolle. Häufiger werden nur die beiden legalen Suchtmittel Alkohol und Nikotin konsumiert.

Unerwünschte Wirkungen sind bekannt 

Unbestritten ist heute, dass Cannabis psychisch abhängig macht, der Konsum gravierende unerwünschte Wirkungen verursachen und bei Menschen, die für Psychosen oder Schizophrenie anfällig sind, diese Krankheiten verstärken oder frühzeitig auslösen kann.

Trotzdem kann der medizinische Nutzen die Risiken überwiegen: Schmerztherapeuten weisen beispielsweise schon länger darauf hin, dass Cannabis ähnlich wie Morphin wirke und dass Cannabis als Medizin deshalb bei bestimmten Patienten und Indikationen zugelassen sein sollte.

Die medizinische Wirkung der Hanfpflanze geht vor allem auf die beiden Pflanzenstoffe Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) zurück. Die berauschenden Wirkungen kommen durch das THC zustande. Es entspannt aber auch gleichzeitig die Muskeln und kann Übelkeit sowie Brechreiz lindern. Ähnlich wirkt das CBD, das zudem auch Entzündungen hemmt. Während THC als Wirkstoff unter die neue gesetzliche Cannabis-Regelung fällt und ein sogenanntes Betäubungsmittel ist, sind Produkte die nur CBD enthalten frei verkäuflich und fallen nicht unter das Cannabis-Gesetz. Eine Anwendung von CBD alleine muss damit nicht bei der Krankenkasse beantragt werden.