Kostenerstattung Arzneimittel
Die wichtigsten Informationen voran
Wir prüfen die Erstattung von Kosten für Medikamente, die Ihnen privat vom Arzt verordnet wurden und die Sie in der Apotheke selbst bezahlt haben.
Dazu gehören:
- Alternative Arzneimittel (homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel)
- Medikamente, die bei einer Notfallbehandlung privat verordnet wurden
- Arzneimittel, die Sie im Rahmen einer Schwangerschaft erhalten haben
- Sogenannte Wahlarzneimittel, das sind Medikamente, die dem verordneten Arzneimittel vergleichbar sind
Alles, was Sie jetzt für die Kostenerstattung brauchen, sind die Arztrezepte und die Quittungen!
Wichtiger Hinweis: Bitte laden Sie über das folgende Online-Formular ausschließlich Rechnungen/Belege für Arzneimittel hoch - als Foto oder Scan. Für Arzneimittel, die nicht durch einen Arzt verordnet wurden, können wir keine Kosten übernehmen.
Arzneimittel - Rechnung einreichen