Kostenerstattung Arzneimittel
Nutzen Sie diesen Service, um Ihre Rechnungen für Medikamente einzureichen.
Wir erstatten unter bestimmten Voraussetzungen privat verordnete Medikamente, die Sie in der Apotheke selbst bezahlt haben.
Voraussetzungen:
- Das Rezept wurde von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt.
- Es handelt sich um alternative Arzneimittel (homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel) oder
- Medikamente, die bei einer Notfallbehandlung privat verordnet wurden oder
- Arzneimittel, die Sie im Rahmen einer Schwangerschaft erhalten haben oder
- sogenannte Wahlarzneimittel.
Wir benötigen von Ihnen:
- das Rezept Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin
- beim E-Rezept einen Ausdruck der Apotheke oder der Arztpraxis
- die Apotheken-Quittung