Damit wir Ihnen den zweiten Teil des Mutterschaftsgeldes zahlen können, benötigen wir die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Einfach bei "Meine TK" hochladen und fertig. Alternativ senden Sie uns die Urkunde per Post.

Weitere Details

Wenn Sie uns die Unterlagen per Post zuschicken möchten, benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:

  • Die Geburtsbescheinigung des Standesamtes im Original - sie enthält den Vermerk "Gilt nur für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft". 
  • Die ausgefüllte "Erklärung für die Zahlung von Mutterschaftsgeld", die Sie auf Wunsch bei uns in Papierform anfordern können. 
  • Bei einer Frühgeburt oder wenn bei Ihrem Kind innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt wird, benötigen wir zusätzlich eine gesonderte ärztliche Bestätigung im Original. 

Bitte senden Sie diese Unterlagen an folgende Anschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):

Techniker Krankenkasse
20908 Hamburg

Bescheinigung für das Elterngeld kommt automatisch

Nachdem wir Ihnen den zweiten Teil des Mutterschaftsgeldes gezahlt haben, erhalten Sie unter anderem eine Bestätigung für die Elterngeldstelle.

Krankenversicherungsschutz für Ihr Kind

So stellen Sie den Antrag auf Familienversicherung