Damit Geringverdiener finanziell nicht unzumutbar belastet werden, hat der Gesetzgeber eine bestimmte Einkommensgrenze definiert, die Härtefallgrenze. Wer darunter liegt, bei dem übernimmt die TK bis zu 100 Prozent der Kosten, sofern eine Regelversorgung gewählt wird.
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Aber auch wenn Ihr Einkommen geringfügig über der Härtefallgrenze liegt, kann die TK ihren Anteil an den Kosten weiter aufstocken. In diesem Fall wird die sogenannte "individuelle finanzielle Belastungsgrenze" ermittelt, man spricht dann von einem "gleitenden Härtefall".
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