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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Zähne Zahnersatz Wie kann ich einen höheren Zuschuss für meinen Zahnersatz bekommen?
Wie kann ich einen höheren Zuschuss für meinen Zahnersatz bekommen? Damit Menschen mit wenig Einkommen finanziell nicht unzumutbar belastet werden, hat der Gesetzgeber eine bestimmte Einkommensgrenze festgelegt, die sogenannte Härtefallgrenze. Wer darunter liegt, bei dem übernehmen wir bis zu 100 Prozent der Kosten, sofern Sie die Regelversorgung wählen.
Härtefallregelung für ZahnersatzSie können höhere Festzuschüsse zum Zahnersatz bei uns beantragen, wenn Ihre monatlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen im Jahr 2025 folgende Beträge nicht übersteigen: Für Alleinstehende 1.498 EURMit einem Familienmitglied 2.059,75 EURFür jedes weitere Familienmitglied zusätzlich 374,50 EURTrifft die Härtefallregelung auf Sie zu, übernehmen wir die Kosten für Ihren Zahnersatz. Das ist aber nur der Fall, wenn Sie sich für eine reine Regelversorgung entscheiden. Das ist der zahnmedizinisch notwendige Zahnersatz. Ist der Heil- und Kostenplan als "Härtefall" gekennzeichnet, rechnet die Zahnarztpraxis die gesamten Kosten mit uns ab. Falls ein höherwertiges Edelmetall verwendet wird, müssen Sie einen kleinen Anteil selbst bezahlen. Haben Sie sich für eine höherwertige Versorgung entschieden? Dann bekommen Sie höchstens 60 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgung plus 40 Prozent.Bitte schicken Sie den ausgefüllten Antrag an diese Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg
Antrag Zuschuss zum Eigenanteil Zahnersatz PDF, 911 kB, Downloadzeit: eine Sekunde Weitere Kostenbeteiligung bei geringem EinkommenIst eine vollständige Kostenübernahme nicht möglich, weil Ihre Einnahmen die Einkommensgrenze für die Härtefallregelung knapp überschreiten? Dann können wir uns möglicherweise über den Festzuschuss hinaus an den Kosten beteiligen. Die Höhe dieses zusätzlichen Anteils richtet sich nach Ihrer individuellen finanziellen Belastungsgrenze. Man spricht dann von einem "gleitenden Härtefall".Weitere Kostenbeteiligung erst nach dem Ende der Behandlung beantragenOb eine zusätzliche Kostenbeteiligung möglich ist, können wir erst beurteilen, wenn wir die Rechnung für Ihren Zahnersatz haben.Damit wir Ihre Belastungsgrenze berechnen können, müssen wir wissen, wie hoch Ihre Einkünften und die Ihrer Familienmitglieder sind. Bitte schicken Sie uns daher auch die Einkommensnachweise. Selbstverständlich reicht hier eine Kopie. Wohnen Sie mit mehreren Familienmitgliedern zusammen? Dann füllen Sie bitte für jedes Familienmitglied einen eigenen Antrag aus.Bitte senden Sie den Antrag auf weitere Kostenbeteiligung zusammen mit der zahnärztlichen Rechnung und den Einkommensnachweisen an diese Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich): Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg
Antrag Zuschuss zum Eigenanteil Zahnersatz ( PDF, 911 kB)
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