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Ja, wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben. Dann können Sie bis zu 40 Prozent des Betrags, der Ihnen für Pflegesachleistungen zur Verfügung steht, stattdessen für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Das nennt sich "Umwandlungsanspruch" und wirkt sich darauf aus, wie viel Pflegegeld Sie bekommen. Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst haben Vorrang vor dem Umwandlungsanspruch.

Weitere Details

Ihren monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen und wie viel Sie davon für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen können, finden Sie in der Tabelle:

Pflegegrad

gesamter Anspruch auf 
Pflegesachleistungen

maximaler Übertrag 

2

  761 Euro

304,40 Euro

3

1.432 Euro

572,80 Euro

4

1.778 Euro

711,20 Euro

5

2.200 Euro

880,00 Euro

Diesen Betrag können Sie allerdings nicht ansparen. Und Sie können ihn nicht für Ihren Eigenanteil in der Kurzzeitpflege oder in der Tages- und Nachtpflege verwenden.