You can also use our website in English -

change to English version

Der Entlastungsbetrag ist ein Unterstützungsangebot für pflegebedürftige Menschen. Dieses soll die Selbstständigkeit stärken und alle an der Pflege beteiligten Personen entlasten. Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Unterstützungsleistungen genutzt werden.

Weitere Details

Für folgende Unterstützung kann der Entlastungsbetrag genutzt werden:

  • Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie zum Beispiel:
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Kochen, Putzen, Einkaufen oder Wäschepflege
    • Hilfe bei der Bewältigung und Organisation des Alltags wie Begleitung zu Praxisbesuchen oder Botengänge
    • Betreuungsangebote wie Einzelbetreuung zuhause, Gruppenangebote oder der Besuch von Demenzcafés
    • In einigen Bundesländern auch die Nachbarschaftshilfe
  • Leistungen ambulanter Pflegedienste (bei Pflegegrad 2-5 ausschließlich für Leistungen der Haushaltsführung oder Betreuung, bei Pflegegrad 1 auch für Unterstützung bei der körperbezogenen Pflege)
  • Erstattung der Eigenanteile bei Tages- und Nachtpflege und Kurzzeitpflege (zum Beispiel Kosten für Unterkunft und Verpflegung)

Oft wird im Kontext des Entlastungsbetrags auch von "Angeboten zur Unterstützung im Alltag", "Angeboten nach Landesrecht", "anerkannten Betreuungs- und Service-Angeboten", "Entlastungsleistungen" oder auch von  Nachbarschaftshilfe  geschrieben. Damit ist immer das Gleiche gemeint.

Kein Antrag nötig

Den Entlastungsbetrag brauchen Sie nicht zu beantragen. Sie haben automatisch Anspruch darauf, wenn Sie einen Pflegegrad haben und zu Hause leben. Sie können also beispielsweise einen Pflegedienst bitten, Sie beim Putzen zu unterstützen oder zu einer Untersuchung in die Praxis zu begleiten. Die Erstattung der Rechnung prüfen wir. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass der Anbieter und das Angebot offiziell anerkannt sind.

Übersicht mit dem TK-Pflegelotsen

Eine Übersicht zu den verfügbaren Angeboten und Anbietern von Entlastungsleistungen in ganz Deutschland finden Sie auf  www.pflegelotse.de . Dort können Sie konkret auswählen, welche Form von Angebot Sie suchen.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier:

Wen kann ich mit dem Entlastungsbetrag bezahlen?