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Ihr Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstag und endet acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt Ihres Kindes. In der Zeit vor der Geburt dürfen Sie arbeiten, wenn Sie sich dazu ausdrücklich bereit erklären. Diese Erklärung können Sie jederzeit widerrufen.

Weitere Details

Wenn Sie in der Schutzfrist vor der Geburt Ihres Kindes arbeiten, beachten Sie bitte, dass wir Ihnen dann für diese Zeit kein Mutterschaftsgeld zahlen können. 

Sie hatten eine Früh- oder Mehrlingsgeburt? Dann verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen. Dies gilt auch, wenn innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung bei Ihrem Kind eine Behinderung festgestellt wird. Sie dürfen dann zwölf Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten. Bitte reichen Sie uns dazu die Bescheinigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes im Original ein.

Wichtiger Hinweis: Nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Hilfe bei der Berechnung der Mutterschutz-Frist erhalten Sie in unserem Mutterschutz- und Elternzeitrechner: 

Zum Fristenrechner