Ja, aber nicht bei allen Krankenkassen dürfen die Mitglieder selbst über die Zusammensetzung der Verwaltungsräte entscheiden, Wahlen mit Wahlhandlung haben in der Regel nur die Ersatzkassen.
Bei der Sozialwahl 2023 fanden bei der TK, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und der BARMER Wahlen mit Wahlhandlung statt.
Bei vielen Krankenkassen werden Wahlen ohne Wahlhandlung durchgeführt. Damit gibt es das aktive Recht auf Mitbestimmung nicht überall in der Sozialversicherung. Denn bei vielen Versicherungsträgern einigen sich die im Verwaltungsrat vertretenen Organisationen bereits im Vorfeld, ohne Mitsprache ihrer Mitglieder, auf eine bestimmte Verteilung der Mandate.