Häufige Fragen zur Sozialwahl 2023
Sie haben Fragen zu den Sozialwahlen? Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Details dieser Wahlen.

Was ist die Sozialwahl?
Am 31. Mai 2023 ist der Stichtag für die nächste Sozialwahl in Deutschland. Bis zu diesem Tag werden bei den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern die Selbstverwaltungsparlamente neu gewählt.
Die Versicherten wählen per Briefwahl ihre Vertreterinnen und Vertreter in die höchsten Gremien der Selbstverwaltung. Erstmalig hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen eines Modellprojektes alternativ online zu wählen.
Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wird die Vertreterversammlung und bei den Ersatzkassen wird der Verwaltungsrat gewählt.
Warum sollte man wählen?
Für die TK ist die Sozialwahl ein wichtiges Stück Demokratie und Kundennähe. Sie bietet den Mitgliedern der Techniker die Möglichkeit, selbst Einfluss auf die Gesundheitspolitik zu nehmen und die Zukunft der eigenen Krankenkasse aktiv mitzugestalten.
Traditionell beweist die vergleichsweise hohe Wahlbeteiligung, dass die TK-Mitglieder ihr demokratisches Recht zu schätzen wissen. Der Verwaltungsrat vertritt die Interessen der Versicherten der TK und damit auch die der Patientinnen und Patienten. Jede und jeder Einzelne profitiert von der Arbeit des Verwaltungsrats, da dieses Gremium sich ehrenamtlich und engagiert für die Interessen der Versicherten stark macht. Das Wählen ist nur mit geringem Aufwand verbunden.
Wer beteiligt sich an der Sozialwahl?
Sozialwahlen gibt es bei allen Trägern der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Bei der TK wird seit jeher eine Urwahl durchgeführt. Viele andere Träger nutzen dieses demokratische Instrument nicht. Dort findet eine Wahl ohne aktive Wahlhandlung statt.
Wer kann bei der Sozialwahl wählen?
Wahlberechtigt ist jedes TK-Mitglied, das mindestens 16 Jahre alt ist, ein eigenes Mitgliedschaftsverhältnis hat und in einem Staat der Europäischen Union oder Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz lebt oder arbeitet. Der Stichtag für die Wahlberechtigung ist der 1. Januar 2023, dieser wurde von dem Bundeswahlbeauftragten bekannt gegeben.
Wann erfolgt der Versand der Wahlunterlagen?
Die Wahlunterlagen werden voraussichtlich im April 2023 versandt. Gewählt wird per Briefwahl - und erstmalig hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen eines Modellprojektes alternativ online zu wählen.
Im Fall einer Briefwahl muss der Stimmzettel spätestens am 31. Mai 2023 bis 24 Uhr wieder bei der TK eingehen. Wichtig zu wissen: Es zählt nicht der Poststempel! Deshalb sollten Sie am besten sofort nach dem Erhalt der Wahlunterlagen wählen.
Wann, wo und von wem konnten Vorschlagslisten eingereicht werden?
In der Zeit vom 18. Oktober bis zum 17. November 2022 / 18 Uhr konnten Vorschlagslisten eingereicht werden. Die Vorschlagslisten mussten beim Wahlausschuss der Techniker Krankenkasse eingereicht werden. Die Anschrift:
Wahlausschuss der Techniker Krankenkasse
c/o Geschäftsbereich Verwaltungsrat/Vorstand
Bramfelder Straße 140
22305 Hamburg
Telefon: 040 - 69 09-13 51
Telefax: 040 - 69 09-813 51
E-Mail: wahlausschuss@tk.de
Laut § 48 SGB IV haben folgende Gruppierungen das Recht, Vorschlagslisten einzureichen:
- Gewerkschaften sowie andere selbstständige Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- oder berufspolitische Zwecksetzung (sonstige Arbeitnehmervereinigungen) sowie Verbände
- Vereinigungen von Arbeitgebern sowie deren Verbände
- Versicherte und Arbeitgeber (freie Listen)
Vorschlagslisten freier Listen müssen von mindestens 1.000 Personen unterzeichnet sein, die am 01.04.2022 die geltenden Voraussetzungen für das Wahlrecht nach § 50 SGB IV oder für die Wählbarkeit nach § 51 SGB IV erfüllen.
Gleiches gilt für Vorschlagslisten der Gewerkschaften, sonstiger Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen sowie von den jeweiligen Verbänden, die seit der letzten Wahl nicht mit mindestens einem Vertreter ununterbrochen im Verwaltungsrat vertreten sind.
Zur Wahl stellen kann sich grundsätzlich jedes TK-Mitglied über 18 Jahre, das das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzt und in der Bundesrepublik Deutschland wohnt. Die TK-Mitgliedschaft muss am Tag der Wahlausschreibung (01.04.2022) bestehen. Näheres wird in der "Mitteilung über Einzelheiten zur Wahl zum Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse" geregelt.
Informationen und Unterlagen für das Einreichen der Vorschlagslisten
Mitteilung über Einzelheiten zur Wahl (PDF, 2,0 MB) Formular Vorschlagsliste TK (DOCX, 57 kB) Formular Einlageblätter Vorschlagsliste TK (DOCX, 41 kB) Formular Zustimmungserklärung (DOCX, 42 kB) Formular Unterstützerliste (DOCX, 35 kB)
Welche Vorschlagslisten wurden eingereicht?
In der Zeit vom 18. Oktober 2022 bis zum 17. November 2022 wurden beim Wahlausschuss der TK vier Vorschlagslisten für die Gruppe der Versicherten sowie eine Vorschlagsliste für die Gruppe der Arbeitgeber eingereicht.
Bekanntmachung
Bekanntmachung zur Auslegung der eingereichten Vorschlagslisten (PDF, 4,0 MB)