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Sie brauchen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der TK?

Das geht über das elektronische Datenaustauschverfahren. Weitere Infos dazu finden Sie in unserem Artikel:

Wie können Arbeitgeber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern? .

Sie haben Fragen zur Bescheinigung? Oder noch weitere Themen? 

Bei Fragen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung oder zu anderen Themen sind wir gern für Sie da:

040 - 460 66 10 20

Mo. bis Do. von 8 bis 18 Uhr, Fr. von 8 bis 16 Uhr