Wenn Sie Mitarbeitende ins Ausland entsenden, sollten Sie als Arbeitgeber sicherstellen, dass diese nicht nur alle nötigen Dokumente und Unterlagen zur Hand haben, sondern auch im Krisenfall von den offiziellen Stellen kontaktiert werden können. Dafür sollten sich Ihre Mitarbeitenden in die Krisenvorsorgeliste "Elektronische Erfassung Deutscher im Ausland" (ELEFAND) eintragen.

Im Fall der Fälle unterstützen die Konsulate - nicht nur bei politischen Unruhen, sondern auch bei Ausnahmesituationen wie Pandemien oder bei Naturkatastrophen wie Waldbränden oder Überflutungen. Steht zum Beispiel eine Evakuierung an, hilft die ELEFAND-Liste dem Auswärtigen Amt dabei, alle deutschen Staatsangehörigen wieder zurück in die Heimat zu bringen. 

Außerdem sind die aktuellen Reise- und Sicherheitswarnungen des Auswärtigen Amtes über die Liste tagesaktuell abrufbar.

Für wen ist die Liste gedacht?

ELEFAND ist eine Anwendung des Auswärtigen Amtes. Sie ist für alle Reisenden sinnvoll, also für Urlaubsreisende genauso wie für Entsandte. Auch das Reiseland ist nicht ausschlaggebend, denn Krisen oder Katastrophen können in jedem Land auftreten. Expats, die sich länger in einem anderen Land aufhalten, sollten sich dort ebenfalls registrieren. Die einzige Bedingung für die Eintragung in die Vorsorgeliste: Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit haben, da im Ernstfall die konsularische Betreuungsmöglichkeit an die völkerrechtliche Staatsangehörigkeit geknüpft ist. So regelt es das Wiener Abkommen seit 1961. Demnach darf das Auswärtige Amt konsularischen Umgang, Beistand, Schutz und Unterstützung nur den eigenen Staatsbürgern im Gaststaat anbieten.

Sonderfall: Familienangehörige ohne deutschen Pass 

Davon gibt es eine Ausnahme: Nämlich wenn die Begleitpersonen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber im selben Haushalt wie die entsandte Person wohnen. Dann können sich auch diese problemlos registrieren. Sie werden bei einem Not- oder Krisenfall ebenfalls mitberücksichtigt. So sieht es das Konsulargesetz vor.

Kostet die Registrierung etwas?

Die Registrierung  ist kostenlos und freiwillig. Es gibt keine gesetzliche Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige im Ausland.

Welche Angaben sind bei der Registrierung erforderlich?

Auf der Seite des Auswärtigen Amtes können sich Entsandte oder Reisende mit ihrer Mailadresse anmelden. Danach erhalten sie einen persönlichen Zugang und vermerken ihre persönlichen Stammdaten. Abgefragt werden:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsort
  • Geburtsdatum
  • Mobiltelefon
  • Personalausweis-Nummer

Auch Kontaktdaten von Angehörigen in Deutschland, Krankenversicherungen mit Auslandsdeckungen oder abgeschlossene Vorsorgen für die Rückholung können angegeben werden. 

Liegen besondere Qualifikationen wie Sprachkenntnisse oder eine Ausbildung zum Ersthelfer oder Arzt vor, könnten diese eventuell vor Ort nützlich sein. Sie können ebenfalls notiert werden. 

Gesundheitliche Einschränkungen wie eine Sehbehinderung oder Mobilitätseinschränkungen sollten auch unbedingt angegeben werden.

Muss man sich bei jeder Reise neu eintragen?

Wer sich erst einmal registriert hat, braucht sich zudem nicht immer wieder neu anzumelden. Es reicht, die Reisedaten zu aktualisieren. Auch mehrere Reiseetappen können problemlos eingetragen werden. Sollen die Auslandsreisen archiviert werden, ist das ebenfalls möglich.